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AG Satzung des Fanrat/Satzungskommisssion Verein - alles zum Thema
Danke für die Info.
Kann verstehen, dass Eure Geduld endlich ist.
Wobei ich mich frage, was beim genannten Status überhaupt ein Abnicken erfordern soll.
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Abnicken deshalb, weil dies eigentlich auf die Homepage des RWE gehört. Ist ja immerhin die Satzungskommission des RWE und nicht irgendein Fantalk. Jetzt hat es halt der Fanrat veröffentlicht, damit Klarheit herrscht.
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Die Satzungskommission ist kein Gremium des Fanrats, aber in der Satzungskommission ist der Großteil der Mitglieder aus dem Fanrat. Daher hier die Veröffentlichung des Leiters, die vor einigen Tagen auch schon auf der Homepage des FC Rot-Weiß veröffentlicht wurde:

"Am 20.01.2018 wurde auf der Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit die Einsetzung einer Satzungskommission beschlossen. Nach gut einem Jahr möchten wir die Mitglieder des Vereins über den Sachstand informieren.

In den bisherigen sieben Sitzungen wurden insbesondere die Bereiche "Mitgliedschaft" und "Ehrenrat" überarbeitet. Bei der Mitgliedschaft lagen die Schwerpunkte auf eindeutigen Regelungen zum Beginn und der Beendigung der Mitgliedschaft im e. V., damit zukünftig vor Mitgliederversammlungen die Frage der Stimmberechtigung klar überprüfbar und die Beschlüsse rechtssicher sind.
Für den Ehrenrat wurden die Aufgaben eindeutiger definiert, die Ehrung von verdienten Mitgliedern des Vereins, die Traditionspflege sowie die letztinstanzliche Schlichtung von Streitigkeiten sollen die Schwerpunkte der Arbeit des Ehrenrates bilden. Zudem wurde der "Ehrenpräsident" erstmals in der Satzung verankert.

Ein Wahlausschuss, der aus allen Gremien des Vereins gebildet wird, soll zukünftig die formale Berechtigung der Bewerber für Ämter im Verein gemeinsam prüfen.

Zwischen der Insolvenzverwaltung und der Satzungskommission findet ein regelmäßiger Austausch statt. Die Satzungskommission wird ihre Arbeit in den kommenden Monaten zielgerichtet fortsetzen und die notwendigen Verknüpfungen zwischen dem FC Rot-Weiß Erfurt e. V. und den auszugliedernden Bereichen in der Satzung verankern. Nach Beendigung unserer Arbeit beabsichtigen wir, die Mitglieder des Vereins ausführlich über den Satzungsentwurf zu informieren.

Als Ziel bleibt, den Mitgliedern des Vereins bei der nächsten Mitgliederversammlung einen Vorschlag einer neuen Satzung zur Abstimmung vorzulegen.

Björn Stelter

Leiter Satzungskommission"

Es geht also voran!
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(05.04.2019, 20:46)Michael Kummer schrieb: Als Ziel bleibt, den Mitgliedern des Vereins bei der nächsten Mitgliederversammlung einen Vorschlag einer neuen Satzung zur Abstimmung vorzulegen.

Na wenn der IV seine 3 Jahre durchzieht, dann habt ihr ja noch massig Zeit  Lachen5
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Lachen5  Lachen5 Lachen5 Lachen5 Lachen8 Lachen8
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(06.04.2019, 10:13)MichaelB schrieb: Na wenn der IV seine 3 Jahre durchzieht, dann habt ihr ja noch massig Zeit  Lachen5
Wenn die Mitglieder es wollen und für die Organisation einer MV gerade stehen...so wie das im Wesentlichen bei der AOMV der Fall war...sehe ich absolut keinen Grund warum eine MV nicht schon eher stattfinden sollte. Da kann sich der IV ,der ja kein Mitglied des Vereins ist, auf den Kopf stellen. Wüsste jetzt auch nicht was daran so lustig ist.
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Papa hat Recht. Ob es eine aoMV gibt, auf der die neue Satzung diskutiert und ggf. beschlossen werden kann, hängt nicht vom IV ab, sondern einzig und allein von den Mitgliedern.
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die Zeit solange der IV noch das sagen hat sollten gerade die Vereinsgremien nutzen um ordentlich und gut zusammen zu arbeiten. Und eventuell auch schauen ob es menschlich passt. Und nicht das wenn der IV weg ist wieder Grabenkämpfe entstehen.
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Ich gehe im übrigen davon aus, dass es keine 2 Jahre dauert bis zur nächsten MV
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In der derzeit bestehenden Satzung steht genau drin, wann eine MV abzuhalten ist. Dabei ist es egal ob die Mitglieder dies mehrheitlich wollen oder nicht. Und genau das juckt doch derzeit scheinbar überhaupt niemanden. Darauf zielte ich ab und nicht auf eine AOMV. Zudem ersetzt meiner Meinung nach eine AOMV keine MV.
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(06.04.2019, 11:18)Papa schrieb: Wüsste jetzt auch nicht was daran so lustig ist.

Lustig finde ich es ebenfalls nicht. Das war Galgenhumor. Wenn Du mich kennen würdest, dann würdest Du wissen, dass dies meine Art ist mit gewissen Dingen umzugehen. Wenn ich über etwas, was mich beschäftigt, lachen kann, dann ist es eben nur noch halb so schlimm. Ich glaube 'Sarkasmus' wäre der Fachbegriff dafür.
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(06.04.2019, 13:46)MichaelB schrieb: In der derzeit bestehenden Satzung steht genau drin, wann eine MV abzuhalten ist. Dabei ist es egal ob die Mitglieder dies mehrheitlich wollen oder nicht. Und genau das juckt doch derzeit scheinbar überhaupt niemanden. Darauf zielte ich ab und nicht auf eine AOMV. Zudem ersetzt meiner Meinung nach eine AOMV keine MV.
Das mag sein. Aber der derzeitige Zustand bedeutet nicht automatisch, dass die nächste MV in zwei Jahren stattfindet. Wenn die Mitglieder es wollen, findet sie zeitnah statt. Das kann keiner verhindern. Und in einer AOMV können die gleichen Tagesordnungspunkte behandelt werden, wie in einer ordentlichen MV. Man muss es nur in die Einladung mit reinschreiben.
Das Interesse des übergroßen Teils der Mitglieder ist das Problem. Alle warten, dass ihnen etwas vorgesetzt wird in Form einer Mitteilung über den Termin einer MV. Das wird so schnell nicht passieren...
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(06.04.2019, 14:02)Papa schrieb: Aber der derzeitige Zustand bedeutet nicht automatisch, dass die nächste MV in zwei Jahren stattfindet...Alle warten, dass ihnen etwas vorgesetzt wird in Form einer Mitteilung über den Termin einer MV. Das wird so schnell nicht passieren...

Du widersprichst Dir selbst. Und eine MV findet eben nach Satzung nicht nur dann statt wenn es die Mitglieder wünschen, sondern sie hat jedes jahr zu einem gewissen Zeitpunkt stattzufinden. Und das eine MV keiner verhindern kann stimmt ja augenscheinlich auch nicht, denn die letzte hat bis jetzt nicht stattgefunden. Verhindert hat dies, laut Deinen Aussagen, der IV. Offiziell gab es allerdings weder von ihm noch vom Aufsichtsrat irgend ein Statement dazu.
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So hier mal mein Wissensstand (ohne Gewähr): 
Eine MV muss laut Satzung jedes Jahr stattfinden, in unserem Fall am Ende des Jahres. Allerdings kann in einer Insolvenzphase der IV es verhindern, wenn es Geld kostet und damit den Insolvenzplan gefährdet. Alternativ bleibt die Einberufung einer MV durch den Aufsichtsrat, die kostenneutral ist - so geschehen bei der aoMV im September 2018, die maßgeblich durch die Hilfe und Organisation des Fanrats kaum Geld kostete. Aktuell gäbe es aber außer einer Begrüßung, einer eventuellen Ehrung verdienter Mitglieder und der Verabschiedung nichts zu beschließen. Von daher: warum sollte man eine MV stattfinden lassen?
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1. Der IV kann diese verhindern, hat er aber nicht. Zumindest nicht offiziell.
2. Eine MV muss stattfinden, oder steht in der Satzung, dass sie nur stattzufinden hat wenn es Gründe dafür gibt?
3. Warum sollte eine MV stattfinden? Ist die Frage ernst gemeint? Gibt es rund um den Verein wirklich nichts, was Mitglieder interessieren sollte? Gibt es nicht etwa auch gewisse Wahlen abzuhalten? Inklusive Entlastungen von Mitgliedern bestimmter Gremien? Der Artikel 10 der Satzung gibt das doch alles vor. Um es mal zu verdeutlichen kopiere ich ihn mal hier her:

Art. 10 – Ordentliche Mitgliederversammlung –Jahreshauptversammlung
(1) Die Jahreshauptversammlung (= ordentliche Mitgliederversammlung) findet jährlich in der Zeit zwischen dem 15.10. und 15.12. eines jeden Jahres statt.
(2) Sie muss folgende Tagesordnungspunkte behandeln:
a) Bericht des Präsidiums mit Vortrag des Jahresabschlusses;
b) Bericht des Aufsichtsrates;
c) Entlastung des Präsidiums;
d) Entlastung des Aufsichtsrates;
e) für den Fall der Nichtentlastung des Aufsichtsrates: Abwahl und Neuwahl des Aufsichtsrates;
f) Berichte der Abteilungen;
g) in den Wahljahren:
Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und des Ehrenrates
h) Ehrungen;
i) Anträge;
j) Verschiedenes.

Quelle: https://www.rot-weiss-erfurt.de/media/79...%2010/2014

PS: Ich verstehe auch nicht, weshalb ein mit Augenzwinkern erstellter Beitrag nun wieder solche Kreise zieht.
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