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Regionalligen 2023/24 - alles zum Thema
(18.09.2018, 16:05)Keks76 schrieb: Kann eine Gläubigerversammlung den IV absetzen?....

Ein Wechsel des Insolvenzverwalters ist sehr schwierig und gelingt in den wenigsten Fällen. Als Insolvenzschuldner kann der RWE oder irgend ein Vertreter/Gremium/Gläubigerversammlung etc. nur in geringem Umfang dazu beitragen. Häufig liefert die betreffende Person selbst Entlassungsgründe. Wechseln kann man den IV nur über das Amtsgericht, wenn man nachweist, dass der Treuhänder seine Pflichten unvollständig erfüllt oder seine Stellung missbraucht. Das Amtsgericht kann den Verwalter dann austauschen oder auch entlassen.

Also alles eine Frage der Sichtweise und dann muß man erst mal nachweisen, das der IV "Mist baut" oder sich die Taschen voll haut etc. und die Gläubiger leer ausgehen läßt.
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Für mich ist das Politik, was dort gemacht wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand ein echtes Interesse hat, dass der CFC nächste Saison in der Kreisliga anfängt.
Auch der IV nicht.
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(18.09.2018, 15:06)ronry schrieb: Das habe ich auch eher weniger aus der Intention gehässiger Komentare zu Chemnitz gemacht.
Sondern, wie schnell da Dinge ins Rollen kommen können, die sich bisher niemand vorstellen konnte.

Ich hoffe nicht, das das mal bei uns Thema wird. Gefeit ist man mit Sicherheit nicht.
Und ich gehe mal davon aus, das in der näheren oder ferneren Zukunft durchaus auch zu uns eventuell noch unschöne Schlagzeilen kommen könnten.

Habe ich auch so verstanden...
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Regionalliga: CFC soll in Kapitalgesellschaft umgewandelt werden | MDR.DE - Der Chemnitzer FC soll in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt und so f...
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Interessanter Absatz auch mit Blick auf uns:
Zitat:Die geplante Gesellschaft soll über eine Million Euro Stammkapital verfügen, davon soll rund die Hälfte aus der Insolvenzmasse kommen. 

Die Ausgliederung sei die beste Option, den Regionalligisten zu sanieren, erklärte Siemon in der "Freien Presse". Die über 100 Gläubiger müssen dann am kommenden Mittwoch über die künftige Struktur des Chemnitzer FC entscheiden.

1 Million: Überschaubar und sicher deutlich unter Wert... da sieht man, daß es wohl nur darum geht, das absolute Minimum an Investitionen zusammenzukratzen. Bei uns um geradeso die Lücke der Altlasten zu schließen. Für konstruktive Zukunftsinvestitionen bleibt da wohl nix übrig.

Die Hälfte kommt aus der Insolvenzmasse... das leuchtet mir nicht so ganz ein. Bedeutet das, daß ein Verein bei einer Ausgliederung seine 50%+1 auch selbst kaufen muß?? Ich dachte der Verein gründet eine GmbH mit 25000EUR Mindesteinlage und verkauft dann einfach die freien 49% der Anteile an Interessierte, bekommt seine Anteile aber quasi umsonst? Das würde mögliche Einnahmen aus einer Ausgliederung ja von vornherein massiv einschränken! Kann ich mir garnicht so recht vorstellen. Oder reichen nur die externen Investitionen nicht aus, so daß Siemon auch noch die Gläubiger angräbt?

Damit wird aber auch klar warum der Siemon immer über die Gläubiger redet (Beeinflussung durch die alten Vorstände etc.). Hatte mich immer gewundert, was die das interessiert. Die wollten soviel Kohle wie möglich und der Rest wäre mir ja dann wurscht, drei Kreuze und tschüss. Aber wenn die von ihren paar Kröten jetzt noch 500000 abgeben sollen...
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Fanszene beim CFC fordert mit offenem Brief die Abberufung vom Insolvenzverwalter
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Scheint ja ein ziemlicher Selbstdarsteller zu sein der Siemon.

Das würde mich ja auch mal interessieren. Ist das Wunschdenken, oder ist da was dran:
Zitat:"Letztlich wird auch nicht dargelegt, wie die rechtlich durchaus schwierige Frage beantwortet wird, ob und wie die Mitglieder und Gremien des Vereines an der Ausgliederung zu beteiligen sind. Eine Ausgliederung ohne Votum der Mitglieder durchzuführen ist nach Einschätzung von Fachkollegen keinesfalls rechtssicher."
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@psychotron
IV Herr Reinhardt und andere RA Kollegen haben hier unabhängig voneinander diese Frage so beantwortet, dass ein IV die Ausgliederung der Profiabteilung OHNE Mitgliedervotum durchführen kann, wenn er es im Sinne des Insolvenzverfahrens und der positiven Fortführungsprognose für notwendig hält.
Insolvenzrecht geht über Vereinsrecht.
So kenne ich das.
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Bei uns wird das bestimmt ohne Mitsprache mit der Ausgliederung umgesetzt.
Wir stecken einfach tiefer im Morast als Chemnitz.

Was ich mich frage ist, ob der CFC nicht besser eine Insolvenz in Eigenregie gemacht hätte.
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Was mir gestern so durch den Kopf ging (vielleicht kann ja jemand etwas dazu sagen):
Wenn die Ausgliederung vollzogen ist, haben die Mitglieder dann noch Einfluß auf den ausgegliederten Verein oder nur auf den e.V.? Wenn die Mitglieder weiterhin Einfluß auf den ausgegliederten Verein haben, wie verhält es sich dann bei Abstimmungen, die eine 2/3 Mehrheit benötigen, wenn die Investoren ja schon 49% davon Innehaben?
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@MichaelB
Es gibt ja dann keinen ausgegliederten Verein sondern eine GmbH oder AG oder was auch immer aber keinen Verein.
Der Verein bleibt als e.V. bestehen und behält mindestens 51%Anteile an der ausgegliederten Gesellschaft.
Die Investoren haben keinen Einfluss auf Vereinsentscheidungen bei einer MV des Vereins (zum Beispiel). Deren Anteile beziehen sich nur auf die maximal 49% der Gesellschaft
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Demnach können auch die Mitglieder keinerlei Entscheidungen in Bezug auf die Gesellschaft treffen?
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Im Prinzip nicht, nur sehr, sehr indirekt halt über den Verein, der ja 51% hält.

Ich halte aber eine ausgegliederte GmbH nun wahrlich nicht für "Teufelszeug". Ohne dem geht es heutzutage nicht mehr und 90% der Proficlubs dürften so verfahren bzw. verfahren sein.
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Danke Duffy! Dann bin ich mal gespannt, was ab diesem Zeitpunkt der Sinn der MV's sein wird. Abstimmen über die Nachwuchsarbeit? Wir werden sehen.
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(25.09.2018, 18:46)Duffy schrieb: Ich halte aber eine ausgegliederte GmbH nun wahrlich nicht für "Teufelszeug". Ohne dem geht es heutzutage nicht mehr und 90% der Proficlubs dürften so verfahren bzw. verfahren sein.

Mal was Interessantes am Rande zu dem Thema :

Als wir in Halberstadt waren, haben wir uns mit einem Vereinsvertreter unterhalten.

Germania Halberstadt hat seit 2002 !!!! eine Spielbetriebs GmbH ohne jedes Ballyhoo drumherum, ist nach wie vor ein Amateurverein, existiert noch und spielt weiter Fußball. Die haben das zu einer Zeit gemacht, als das noch keinen interessiert hat.
Das war wohl eine der ersten Ausgliederungen überhaupt im deutschen Fußball.


(25.09.2018, 19:34)MichaelB schrieb: Danke Duffy! Dann bin ich mal gespannt, was ab diesem Zeitpunkt der Sinn der MV's sein wird. Abstimmen über die Nachwuchsarbeit? Wir werden sehen.

Ganz so ist das nun auch nicht wieder.

Der Verein bleibt ja als eV Eigentümer der GmbH - im Sinne des Vereinsrechts ist das ein Wirtschaftsbetrieb, den der eV unterhält. Mit eben jenem 50+1 an Stimmrecht für den Verein.
Der Verein wird also zukünftig wohl wie bisher mal einen AR haben, einen Vorstand ( der dann wohl eher reine Vereinsarbeit macht ), eine MV und für die GmbH eine Geschäftsleitung/Geschäftsführer ( ich nehme mal an einen GF Sport und einen GF Kaufmännisch) - die wiederum aber letztendlich dem Verein als Eigentümer gegenüber wirtschaftlich etc verantwortlich sind.
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