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Nein, die Entsendung in den Beirat der GmbH muss zwingend und schnellstens in der Satzung geregelt werden. Rechtlich gesehen zumindest. In der Realität vertritt der IV den Verein allein während der laufenden Insolvenz.
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Kannst Du das Mal genauer erklären. Dachte sowas regelt die GmbH in ihrem Gesellschaftervertrag wer wie und wann in den Beirat der GmbH entsandt wird.
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Im Gesellschaftervertrag der GmbH wird geregelt sein, wieviele Mitglieder des Beirates aus dem Verein sind. Aber wen der Verein entsendet kann doch nur der Verein regeln und zwar in seiner Satzung.
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makjoo und mafu haben Recht.
Im Gesellschaftervertrag ist die Größe des Beirates bestimmt und dass der Verein die Stimmenmehrzahl besitzt. Wen der Verein entsendet, muss der Verein selbst regeln. Aus diesem Grund ist die Anpassung der Satzung für unseren Verein sehr wichtig und für die Beendigung der Insolvenz eine Voraussetzung.
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sorry, schon wieder AR und Vorstand in einen Topf geworfen. Man wird langsam alt. Sollte ich anwesend sein, werde ich bei Blockwahl oder Einzelwahl zustimmen, egal was drin steht. Ist so wie mit Pest oder Cholera, beides Sch.. und beides ein notwendiges Übel. Ich denke ca. die letzten 20 Jahre hatten wir Blockwahl und der dann bestimmte Vorstand kam dabei raus. U.A die letzten 13 Jahre RR.
Wie das bei Einzelwahl funktioneren soll, ist mir noch nicht klar. Wenn sich völlig fremde Menschen dann in einem Gremium zusammen finden sollen ? und dann noch einen funktionierenden Vorstand bestimmen sollen. Wenn es da vorher keine Absprachen gibt, kann es meiner Meinung nach nicht funktionieren. Im schlimmsten Fall haben wir dann einen Aufsichtsrat - ohne Vorstand ! Auf jeden Fall sollte man überlegen "Pflichtplätze" im AR anders zu bewerten bzw. anders zu wählen, als die normalen Plätze. Sonst ist dann der Hauptsponsor raus oder der OB ??
Wäre nicht schlecht, wenn es wenigstens den Terminfür die MV mal geben würde !! egal , ob jetzt schon die Satzungsentwürfe stehen oder nicht.
Gruß O.S.
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(26.11.2019, 22:53)Stiller Teilhaber schrieb: Kannst Du das Mal genauer erklären. Dachte sowas regelt die GmbH in ihrem Gesellschaftervertrag wer wie und wann in den Beirat der GmbH entsandt wird.
Der Gesellschaftervertrag regelt maximal, das es einen Beirat/Verwaltungsrat/Aufsichtsrat ( egal wie man es nennt) als aufsichtsführendes Organ gibt bzw müsste das sogar das GmbH-Gesetz vorschreiben.
Da die GmbH ein Wirtschaftsbetrieb des eV ist und speziell im Fußball in dieser Frage durch Satzung des DFB die 50+1-Regel vorgeschrieben ist, muss letztlich der Verein eV in seiner Satzung festhalten, wie er die 50+1-Regel in seinem Wirtschaftsbetrieb GmbH umsetzt. Und wieviele dazu seitens des eV in den Beirat kommen, um das sicherzustellen.
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(27.11.2019, 14:37)O.S. schrieb: Wenn es da vorher keine Absprachen gibt, ...
Sehe ich ganz anders. Ich habe die Nase wirklich voll von Hinterzimmerabsprachen und Mauscheleien. Und auch von Listen, die untragbare Namen enthalten, aber irgendwie durchgepeitscht werden sollen.
(27.11.2019, 14:37)O.S. schrieb: ..., kann es meiner Meinung nach nicht funktionieren.
Auch das sehe ich anders. Nicht das es einfach wäre, aber machbar ist es. Der Verein steht im Mittelpunkt und es sollten Personen gewählt werden, denen der Verein wichtiger als ihr Ego ist.
Am Ende muss und wird man einen Arbeitsmodus finden. Dabei darf und wird es auch gegensätzliche Meinungen geben. Das "Ringen" um die richtigen Entscheidungen ist allemal besser als, als 1-2 dominierende Akteure deren "Gefolgschaft" einfach abnickt.
Bei einer MV werde ich defintiv für Personenwahl stimmen.
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@o.s. genau darum geht's ja. Keine Absprachen mehr und saubere ordentliche Arbeit ohne Klüngelei.
Deswegen einzelne Personen die sich zum Wohl des Vereins, und nur darum kann es gehen, zusammensetzen und an einem Strang ziehen. So wie es Mal RR und DG gemacht haben bevor sie zusammenkamen. Wie in der Politik sollte es heissen, erst der Verein, dann die Mitglieder dann die Funktionäre.
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hallo, ihr solltet ja in einer idealen Welt ziemlich recht haben, aber nach meiner Meinung funktioniert es in der Realität nicht. Ich war und bin schon in einigen Vereinen gewesen, auch in Vorständen. Dort gab es immer Alphatiere, die alles bestimmt haben, meist aber auch die Arbeit gemacht haben und dann auch das Sagen haben wollten. Solange das funktioniert, hatte damit immer neimand ein Problem.
Ich befürchte aber eher, wir sind als Verein gar nicht in der Position uns das aussuchenn zu können. Ich glaube dass uns niemand die Bude einrennen wird um Plätze im Aufsichtsrat, schon gar keine fähigen, vieleicht sogar finanzkräftigen Personen. Wenn ,dann wären diese schon längst da. Ich warte schon seit 29 Jahren auf eine fähige Vereinsspitze ,die uns nachhaltig weiter bringt, bisher vergeblich.
Gruß O.S.
(27.11.2019, 15:55)Jan E schrieb: Bei einer MV werde ich defintiv.....
Na mal sehen wann es eine gibt.
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@NF
Er meint sicher die AOMV und die wird es zeitnah geben.
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Die AOMV wird einberufen, wenn die Satzungskommission über die Anregungen aus der Informationsveranstaltung gesprochen/ abgestimmt hat und dann ihren finalen Satzungsentwurf vorstellt. Ich hoffe und denke, dass das im Dezember noch klappt. (ich bin aber seit der aR-Vorsitzende in der Satzungskommission ist nicht mehr Mitglied, weil wir den AR nicht überrepräsentieren wollten)
Wenn das erledigt ist, wird der Aufsichtsrat einen Termin verkünden. Dann können andere bzw. weitere Satzungsvorschläge eingereicht werden und spätestens 4 Wochen vor dem verkündeten Termin erfolgt dann die bindende Einladung zur AoMV mit allen Satzungsänderungsanträgen.
Das muss so gemacht werden, weil Satzungsänderungsanträge nach einschlägigem Recht in der Einladung zur AoMV bekannt gegeben werden müssen. Daraus ergibt sich auch, dass Satzungsänderungsanträge während der AoMV nicht mehr gestellt werden können.
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Klingt danach, dass eine AOMV frühestens im Februar machbar ist.
Es ist aber richtig hier die notwendige Sorgfalt walten zu lassen.
Danke an alle Beteiligten! Ihr macht das klasse!
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O.s. das weiss.man nicht. Ich glaube genug Menschen wie Nummer13 haben Interesse sich im Vereinsvorstand in welcher Art auch immer zu engagieren.
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