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Antrag auf Satzungsänderung
Das haben die Mitglieder zu entscheiden. Ich wart mal was noch so an Infos kommen wie man das gestalten möchte und welche Rechte dieser Rat haben soll.
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Der Antrag auf Satzungsänderung ist ein Schlag ins Gesicht der zur Zeit sehr erfolgreichen Rot-Weiß-Führung. Warum sollte man jemandem (auch wenn es nur ein bischen ist) Macht wegnehmen der erfolgreich den Verein leitet.
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die ultras mein "sprachrohr"? ich glaub, ich geh zum halma.
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Napoli schrieb:Der Antrag auf Satzungsänderung ist ein Schlag ins Gesicht der zur Zeit sehr erfolgreichen Rot-Weiß-Führung. Warum sollte man jemandem (auch wenn es nur ein bischen ist) Macht wegnehmen der erfolgreich den Verein leitet.


Das ist deine Sicht der Dinge, ohne genaueres zu wissen. Ich wiederhole nochmals.

BITTE FRAGEN SACHLICH ANSPRECHEN und wir werden darauf antworten. Es geht in keinster Weise darun Organen im Verein die MACHT weg zu nehmen. Aber dies wirst auch du lesen, wenn diesbezüglich eine konkrete Stellungnahme unsererseits vorliegt.


MfG
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mensch dachi, aber genau damit macht ihr den zweiten schritt vor dem ersten. ich kann doch nicht nen fred eröffnen, darin offensichtlich etwas publizieren, was die volksseele in wallung bringt, und bei der beantwortung der fragen bzw. konkretisierung der aussagen um zeit bitten ... so geht das - zumindest meiner meinung nach - nicht.
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ste:-) schrieb:mensch dachi, aber genau damit macht ihr den zweiten schritt vor dem ersten. ich kann doch nicht nen fred eröffnen, darin offensichtlich etwas publizieren, was die volksseele in wallung bringt, und bei der beantwortung der fragen bzw. konkretisierung der aussagen um zeit bitten ... so geht das - zumindest meiner meinung nach - nicht.

Genau so schaut es aus. Von viel Intelligenz zeugt die Vorgehensweise zumindestes nicht. Solche Leute sollen dann im Club was zu sagen haben? Das macht mir aber Angst. Sagt endlich mal klipp und klar, was ihr eigentlich genau vor habt. Oder wisst ihr das selber nicht? Bisher gibt es nur eine klare Forderung und die ist, dass Knieling mit in den Fanrat muss. Anscheinend versucht er, schon wieder mehr Einfluss in dem Verein zu bekommen. Aber da ist er schon vor ein paar Jahren gescheitert und wird es jetzt auch wieder.
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Iron Maiden schrieb:
ste:-) schrieb:mensch dachi, aber genau damit macht ihr den zweiten schritt vor dem ersten. ich kann doch nicht nen fred eröffnen, darin offensichtlich etwas publizieren, was die volksseele in wallung bringt, und bei der beantwortung der fragen bzw. konkretisierung der aussagen um zeit bitten ... so geht das - zumindest meiner meinung nach - nicht.

Genau so schaut es aus. Von viel Intelligenz zeugt die Vorgehensweise zumindestes nicht. Solche Leute sollen dann im Club was zu sagen haben? Das macht mir aber Angst. Sagt endlich mal klipp und klar, was ihr eigentlich genau vor habt. Oder wisst ihr das selber nicht? Bisher gibt es nur eine klare Forderung und die ist, dass Knieling mit in den Fanrat muss. Anscheinend versucht er, schon wieder mehr Einfluss in dem Verein zu bekommen. Aber da ist er schon vor ein paar Jahren gescheitert und wird es jetzt auch wieder.

versteht uns doch auch mal, dass wir nicht immer wieder die selben Fragen beantworten wollen. Wir haben aus beiden Foren die Fragen gesammelt und sind schon dabei die Fragen zu beantworten. Wir saugen uns da nichts aus den Fingern, nur soll der Text dann auch alle Fragen beantworten, deswegen dauert es ein wenig länger.
Den genauen Wortlaut der Satzung wird es dann zu der Beantwortung der Fragen auch geben.
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"Bisher gibt es nur eine klare Forderung und die ist, dass Knieling mit in den Fanrat muss. Anscheinend versucht er, schon wieder mehr Einfluss in dem Verein zu bekommen. Aber da ist er schon vor ein paar Jahren gescheitert und wird es jetzt auch wieder."
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klares NEIN, bitte nicht Knieling, lieber eine neutrale Person die auch die belange der nicht Ultras anspricht, habe nix gegen Ultras kenne genug beim RWE, aber wenn schon Fanrat dann doch Leute die alle vertreten und nicht nur Gruppen....
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Warum schiebt jetzt hier eigentlich jeder zweite eine "Danilo Knieling wird im Fanrat sitzen müssen"-Paranoia?
Erstens stand das wortwörtlich gar nicht im Haupttext - es wurde lediglich in BIL* Manier sofort wieder dieser Zusammenhang angebrangert ohne das dafür nötige Hintergrundwissen zu haben - zum anderen sei nochmal für alle folgendes erwähnt. Danilo hat in einem der letzten Heimspiele in der Halbzeitpause angekündigt, dass er sich langsam zurückziehen wird. Scheinbar haben das nur die wenigsten hier zur Kenntnis genommen.

Der Grund für diesen langsamen "Rückzug" ist auch klar und hat mit dem Ziel zu tuen, dass das Fanprojekt unter anderem finaziell vom DFB unterstützt werden soll. Diese finanziellen Unterstützung (Fördermittel) können allerdings nur fließen wenn jemand im Fanprojekt angestellt ist, der zudem mit einer Ausbildung zum Sozialpädagogen ausgestattet ist (sowie Stein bei den Heinzen), welche Danilo nicht hat. Dies ist wohl auch einer der Gründe für Danilo, den Platz frei zu machen, um der Entwicklung nicht im Wege zu stehen. Deswegen solltet ihr hier nicht voreilig gegen ihn schießen.

Ansonsten wäre es schön zusehen das alle unsachlichen Diskussionen bis zur baldigen Antwort seitens der EFU erstmal abklingen. Seit einfach so fair und lasst den Jungs die Zeit um sinnvoll auf eure Fragen antworten zu können (unabhänig davon ob ihr diese Idee als Schnellschuss oder Unterwanderungsgedanken seht oder nicht).

P.S. Denkt auch mal daran das von einem Fanrat alle Fans profitieren könnten.

Man sieht sich in Offenbach...
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Ich verstehe ehrlich gesagt einfach nicht, wie man eine Woche brauchen kann um sich zu "beraten". Sorry, aber sowas lässt die Initiatoren einfach nur planlos aussehen.
Wenn ich mir sowas überlege und veröffentliche, müssen die kleinsten Details bereits ausgearbeitet sein und müssen auf Nachfrage dargelegt werden können.
Andernfalls wirkt es einfach überstürzt...
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Jetzt ist es aber auch wirklich wieder gut!
Anstatt alles und jeden nieder zuschreien, der sich auch nur ansatzweise Gedanken macht (Ob diese dabei nun konstruktiv sind oder nicht, sei mal dahingestellt.) und peinlich genau auf die Uhr zu tippen, wenn es um eine Antwort der Initiatoren geht, wartet doch erstmal ab. Irgendetwas wird bis zum 6.12. noch kommen und dann kann es von den Mitgliedern, bei Missfallen, immer noch abgelehnt werden.

Ich bitte aber die Initiatoren auch zu bedenken, dass es eine Vielzahl von Mitgliedern der älteren Semester gibt, die sicherlich nicht in einem Forum aktiv sind und möglicherweise auf der MV "aus allen Wolken fallen" könnten.

Ansonsten an alle Nicht-Mitglieder (ich bin auch kein Mitglied): Wir haben sowieso nichts zu sagen, wenn es um eine Abstimmung geht. Also sparen wir uns die Energie.

Jedoch vielleicht mal eine grundsätzliche Frage: Reicht denn nicht eine MV, um auch die Belange der Fans zu klären? Dort ist auf jeden Fall eine breite und denkende Masse vertreten. Wenn es Probleme gibt, werden die in einer MV angesprochen und behandelt. Und sollte die nächste ordentliche MV zu weit in der Ferne liegen, bzw. das Thema sehr brisant und wichtig sein, dann wird eben eine außerordentliche MV einberufen. Dazu Bedarf es ja nur einem Antrag eines Vereinsmitglieds. Oder habe ich da ein falsches Bild von einem "Verein"?
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Geegle schrieb:Dazu Bedarf es ja nur einem Antrag eines Vereinsmitglieds. Oder habe ich da ein falsches Bild von einem "Verein"?
ich kann jeze nur von uns reden, aber soo viel abweichung wirds bei euch auch nicht geben. es bedarf mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten mitglieder, welche einen schriftlichen antrag mit angabe des grundes in ein und derselben sache stellen.
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Ach Gott, das ist ja regelrecht ekelhaft eine MV einzuberufen:

Einberufung auf Minderheitsverlangen

Zitat:Nach § 37 Abs. 1 BGB kann eine Minderheit von einem Zehntel der Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe die Einberufung der Mitgliederversammlung verlangen.
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siehste, lag ich gar nicht so verkehrt...
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Wir bedanken uns für die Resonanz und haben nun die Beantwortung der Fragen vorgezogen. Noch einmal vorab: Bei dieser Mitgliederversammlung wird noch kein Fanrat gewählt! Dieses Organ wird lediglich erstmal in die Satzung eingeflechtet.

1. Können im Fanrat nur Mitglieder tätig sein?

Unbedingt! Es können nur Mitglieder des Vereins in den Fanrat gewählt werden und dieser Rat kann nur durch Mitglieder gewählt werden. Der Fanrat soll als offizielles Vereinsorgan agieren und sollte daher auch nur offiziell, sprich von Mitgliedern, gewählt werden. Engagierten Fans, welche noch nicht Mitglied sind, steht einer Beantragung selbiger nichts im Wege, da die Dauer einer Mitgliedschaft keine Bedeutung haben sollte, wenn man sich für Verein und Fans einsetzen möchte.


2. Wieso eine Listenwahl?

Erstmal grundsätzlich gesagt, haben wir diese Form des Wählens „Listenwahl“ genannt und danach erklärt, wie wir den Begriff meinen und umsetzen wollen. Wir haben uns das folgendermaßen gedacht: Es schließen sich Fans zusammen, die aktiv am Vereinsleben teilnehmen möchten um Interessen der Fans zu vertreten. Diese Fans sollten möglichst nicht alle aus einem Fanclub kommen, sondern verschiedenes Fanklientel ansprechen. Um zu verhindern, dass nur eine Fangruppierung das Zepter alleine in die Hand nimmt, wird das Ganze schließlich auch gewählt. Und die Listenwahl, also dass 5 Fans eine Liste erstellen und ihre Anliegen zusammentragen, erachten wir als Vorteilhaft, da die 5 Mann eine halbwegs einheitliche Linie fahren und der Fanrat so besser gegenüber dem Verein agieren kann. Wenn man nur 5 einzelne Kandidaten wählt, hat man leicht die Gefahr, dass man untereinander nicht auf einen Konsens kommt und somit handlungsunfähig wird. Den Personen auf den Listen steht es natürlich frei, sich dem Wahlpublikum vorzustellen.

3. Warum hat der Fanbeauftragte einen „sicheren“ Sitz?

Wir denken, es ist sinnvoll, dass der Fanbeauftragte einen Sitz hat, den er auf Grund seines Amtes (Interessen der Fans) wahrnimmt. Er hat außerdem eine gewisse Außenwirkung und wir können so besser auf die Organisation und Durchführung von Auswärtsfahrten und anderen Dingen, die der einzelne Fan nicht zu organisieren weiß, Einfluss nehmen. Diese Position ist unabhängig von D. Knieling und die Entscheidung, den Fanbeauftragten einzugliedern, hat hundertprozentig nichts mit der Person Knieling zu tun! Es soll noch einmal erwähnt werden, dass Herr Knieling sich langsam zurück zieht und Platz für einen offiziellen Fanbeauftragten des DFB machen wird. Dies scheint jedenfalls der eingeschlagene und gewünschte Weg des RWE-Vorstandes sein.

4. Was soll der Fanrat bestimmen/entscheiden?

Hier ist es uns wichtig zu erwähnen, dass der Fanrat keine Stimme im Vorstand besitzen soll und der Vorstand natürlich auch dem Fanrat nicht weisungsgebunden ist. Der Fanrat soll eher eine beratende Funktion bei Themen, wie zum Beispiel Satzungsänderungen, Traditionserhalt und Fanbelange (Ausschluss, Stadionverbote), einnehmen. Im Verein hat der Fanrat in jetziger Form somit keine Entscheidungsgewalt, aber die Interessen des Fanrates sind zu achten. Durch die gehobene Akzeptanz eines Fanzusammenschlusses und dessen Ratsmitglieder kann vor allem schneller auf fanrelevante Belange eingegangen und gefordert werden, was in früherer Zeit auch mal bis zu 2 Jahre dauerte.

5. Was „beschließt“ der Fanrat?

Der Fanrat beschließt, wie er agieren möchte und was er verändern möchte. Es sind also fanratinterne Beschlüsse. Somit soll verhindert werden, dass Einzelne im Fanrat ihre Interessen durchsetzen wollen. Alle Beschlüsse des Fanrates müssen auch publik gemacht werden.

6. Wie wäre es, wenn ein Stadionverbot verhängt wird? (praktisches Beispiel)

Der Betroffene kann den Fanrat ansprechen und die Berechtigung überprüfen lassen. Der Fanrat würde über ein persönliches Gespräch oder einer schriftlichen Stellungsnahme des Betroffenen herausfiltern, ob aus seiner Sicht eine Berechtigung für das Stadionverbot vorliegt. Dann ist die Begründung des Vereins einzuholen und gegebenenfalls auch eine Stellungnahme der Polizei. Nach Prüfung aller Ansichten sollte der Fanrat zu einer Entscheidung kommen, ob das Stadionverbot gerechtfertigt ist (auch in der Dauer). Wenn das Stadionverbot nach Ansicht des Fanrates nicht gerechtfertigt ist, kann er nun tätig werden, indem er mit dem Verein erstmal intern in Kontakt tritt und somit eine neue Regelung erwirkt. Wenn hier keine Aussicht auf Erfolg besteht, bleibt dann der öffentliche Weg, um somit Druck auf den Verein auszuüben. Bei der Entscheidung, ob das Stadionverbot gerechtfertigt ist, sollte keine persönliche Meinung eine Rolle spielen, sondern die Statuten des DFB oder des NOFV. Der öffentliche Weg muss notfalls beschritten werden, da Reaktionen des/der Vereins/Vereine erwiesener Maßen plötzlich recht schwerfällig werden können.
Weiterhin soll der Fanrat dafür sorgen, dass bei fallen gelassener Anzeige der Polizei auch baldmöglichst das Stadionverbot wieder aufgehoben wird, welches meist nur aufgrund eines Ermittlungsverfahrens überhaupt verhängt wird.

7. Wie lange sollen die Gewählten im Fanrat bleiben? Wie oft tagt der Fanrat?

Die Mitgliedschaft im Fanrat ist auf 3 Jahre befristet. Wie oft der Fanrat tagt obliegt dem Fanrat.

8. Wieso Änderung des Artikel 1 (Änderung sowieso nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung möglich)?

Uns ist bewusst, dass es ohnehin nur möglich ist, das Logo und die Farben des Vereins über die Mitgliederversammlung zu wählen. Jedoch war es uns wichtig, eine höhere Hürde für solche Bestrebungen einzuführen, da uns dieser Artikel sehr am Herzen liegt. Sollte in ferner Zukunft eine 50+1 – „Regel“ in Deutschland Einkehr gefunden haben und die Satzung durch eine Ausgliederung des Vereins in eine GmbH hinfällig wird, wird auch ein Fanrat (ich wiederhole: das designierte Sprachrohr der FANS) automatisch komplett wirkungslos.

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Beiliegend haben wir den betreffenden Artikel „Fanrat“.

Art. 17 –Fanrat

(1)
Der Fanrat besteht aus sechs Mitgliedern, welche nicht in einem offiziellen Fanclub organisiert, jedoch aber zwingend Vereinsmitglieder sein müssen. Die Mitgliedschaft im Fanrat und gleichzeitig in einem anderen Vereinsorgan schließt sich aus. Ein Platz im Fanrat steht dem Fanbeauftragten zur Verfügung. Sollte dieser seinen Platz ablehnen, so beleibt dieser unbesetzt. Ein späterer Einstieg des Fanbeauftragten ist jederzeit möglich.

(2)
Die Mitglieder des Fanrates werden in der Mitgliederversammlung per Listenwahl für drei Jahre gewählt. Jedes Vereinsmitglied, welches nicht in einem anderen Organ tätig ist, kann sich über eine Liste in den Fanrat wählen lassen. Die zur Wahl stehenden Listen müssen 1 Monat vor der Wahl dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates vorgelegt werden. Aus der Mitte der Mitglieder des Fanrates ist ein Vorsitzender zu wählen. Dabei unterliegt der Fanrat keinerlei Weisungen anderer Vereinsorgane.

(3)
Der Fanrat ist bei allen Vereinsangelegenheiten einzuschalten, die sich mit dem Art. 1 – 7, und Art. 19 befassen. Der Fanrat wacht über den Erhalt der Vereinstradition und wahrt Interessen der Fans des Vereins. Seine Interessen sind anzuhören und grundsätzlich zu achten.

Eine weitere Aufgabe des Fanrates ist die Anhörung Betroffener beim Erhalt von Sanktionen seitens des Vereins, beispielsweise bei Stadionverboten. Hierbei soll die Berechtigung geprüft werden.

(4)
Der Fanrat ist beschlussfähig, wenn mindestens vier der möglichen 6 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse des Fanrates sind generell im Internet oder per Aushang öffentlich zu machen.

(5)
Der Fanrat kann von anderen Vereinsorganen angerufen werden oder aus eigenen Interessen tätig werden. Repräsentative Aufgaben des Fanrates nimmt lediglich der Vorsitzende oder der Fanbeauftragte wahr.


Punkt 4,5 und 6 soll noch einmal mit folgender fiktiven Frage detaillierter betrachtet werden: Wann wird der Fanrat aktiv und welche Ziele verfolgt er im Detail?

a) Schutz personenbezogener Daten

Tendenzen entgegenwirken, "Risikospiele" als Vorwand zu nehmen, bei Kartenverkäufen personenbezogene Daten aufzunehmen bzw. durch Mitgliederbevorzugung deren Daten nach Vorlage ihres Mitgliederausweises auf eine externe Liste zu notieren.

b) Einhaltung der Freiheit von Meinungsäußerung durch Spruchbänder und anderer "Sprachrohre"

Solange Spruchbänder allen Punkten der Stadionordnung und relevanten Paragraphen des Grundgesetzes genügen, ist die Meinungsfreiheit für Spruchbänder zu wahren (auch, wenn Kritik für Viele unliebsam ist)

c) Veranstaltungen: Eventabende/Filmabende/Fanklubturniere


Schirmherrschaft bei genannten Veranstaltungen und Angebot von Hilfe, wenn bestimmte Fangruppierungen selbiges initiieren. Somit soll die Fanlandschaft näher zusammen geführt und gefestigt werden.


d) Werbeflächen contra Zaunfahnen

Evtl erst später ein Thema bzw. nach dem Stadionum(/neu)bau wohl wichtig. Die Wünsche der vielen offiziellen und inoffiziellen Fanklubs, dass ihre Zaunfahne im Stadion Platz findet, sollen gewahrt und verteidigt werden.

e) Bewahrung der Ursprünglichkeit eines Fußballspiels

Stadionsprecher, Musikuntermalung und Animationen vor dem Spiel sollen in erträglichem Maß dem Publikum zugemutet werden. Auch soll darauf geachtet werden, Werbeansagen während des Spiels auf ein mögliches Minimum zu beschränken.

f) Infos von Fans für Fans auch auf der off. Homepage und im Stadionheft

Vom Fanrat beschlossene Sachen sollen zeitnah im Stadionheft, wie auch auf der offiziellen Internetseite für alle nachlesbar sein. Auch über einen eigenen Unterpunkt auf der offiziellen Seite kann diskutiert werden. Es soll somit durchgesetzt werden, dass ausnahmslos ALLE Anliegen den Fans, wie auch des Vereins, der Öffentlichkeit zugeführt werden können und unliebsame Kritiken nicht in der Versenkung verschwinden.

g)Wahrung des Rechts auf individuelle Anreise

Bei der Anreise zu Auswärtsspielen setzt sich der Fanrat dafür ein, jegliche individuelle Anreisemöglichkeiten zu nutzen. So soll verhindert werden, dass ein Sonderzugticketkauf in Verbindung mit der Eintrittskarte steht oder gar ein schleichender Sonderzugzwang etabliert werden soll.

h) Wahrung der Bereiche der Fans und Beachtung bei evtl. Neustrukturierungen des Stadions


Neues (altes) Stadion, neue Bereiche und neue Zuschauer. Um ein friedliches und respektvolles Nebeneinander zu gewähren, wird sich dafür eingesetzt, für die aktive Fanszene eigene Bereiche zur Entfaltung selbiger zu schaffen. Aber auch dem zahlungskräftigeren Fan/Zuschauer entsprechende Befriedigung seiner Fußballbedürfnisse zu ermöglichen.

i) Öffentliche Beschwerden bei Diffamierung der Fans durch Presseorgane und Verbandsverantwortliche

Das Entgegenwirken presseinitiierter Hetze und undifferenzierter "Beobachtungen" diverser Verbandsverantwortlicher ist öffentlich entgegen zu wirken. Dies schließt gebündelte Beschwerden bei den verursachenden Institutionen und die öffentliche Aufforderung zur Richtigstellung mit ein.
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