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Steigerwaldstadion - eine unendliche Geschichte....
Sollen sie doch die Alte an den Platz der 2. Anzeigetafel hängen...
Auf´m Schrott würde ich die auch nicht hauen...
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...die Alte an den zweiten Platz, war auch mein Gedanke.
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(29.12.2023, 13:35)Michael Kummer schrieb: Danke für diese wohltuend sachliche Einordnung.

Immer wieder gerne.
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(29.12.2023, 11:40)Peti66 schrieb: Ansonsten ist das Thema bei elektrisch/elektronischen Teilen/Geräten leider im deutschen Recht sehr verbraucherunfreundlich gehalten. Wenn dein Kühlschrank 2 Jahre durchhält und danach den Geist aufgibt, dann war es das. Und das gilt für alle anderen Teile/Geräte eben auch, auch für die Anzeigentafel/Bildschirm - leider..
Naja, aber ich hätte jetzt gedacht, daß es da Unterschiede gibt, zwischen meinem Kühlschrank oder ner Heizung in einem Privathaus, und so einer Anzeigetafel in einer gewerblichen Immobilie, und ja auch keine 0815 Immobilie.

(29.12.2023, 14:44)Guerti schrieb: nennt mich genügsam, aber auch wenn da ein paar Pixel nicht passen, wäre das für mich noch nicht der Punkt an dem man das Ding austauschen muss.
Fände ich jetzt auch nicht so dramatisch... aber laut Arikel soll es ja auch Komplettausfälle geben.

Aber 115tsd Steine, und dann hält das Ding nur 5 Jahre...?! Das ist nicht sonderlich großartig. Und verwundert schon, wenn das nicht von irgendeiner Art Gewährleistung gedeckt ist. Aber gut, das Ding hängt ja auch direkt im Wetter. Das scheint jetzt konstruktiv auch nicht besonders schlau gelöst...

https://www.thueringer-allgemeine.de/reg...85146.html
Zitat:„Auslöser war ein Gutachten zur Holzkonstruktion“, erläutert Fothe. „Es besagt, dass sie für überschaubare Kosten noch Jahre genutzt werden kann.“
 Hört, hört... was alles doch so geht, für überschaubares Geld!
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