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Fußballfans und Fankultur - alles zum Thema
Mein Statement zu @flaschendeckel bezog sich auf die Art, wie er den Inhalt bringt.

Wir hier werden das Problem nicht lösen.
Der Verband kann es aber schon auf mancher Ebene. Man muss es wollen und auch mal einen Schritt machen.

Denn normalerweise kennt bürgerliches Recht keinerlei Haftung aus unverschuldetem Geschehen, Das ganze BGB in Fragen Haftung basiert stets auf der Verantwortung des Tätigen oder Nichttätigen.
Hier dem Verein eine Haftung zu geben ohne Verschulden widerspricht jeglichen Rechtsgrundsätzen in unserem Staat.

Und ja, ich sehe auch, dass den Verein bzw im Konkreten der GmbH als Adressaten für den Spielbetrieb das Geld kostet.
Gentleman Agrement - man beteiligt sich. Was meines Wissens auch in gewissen Formen gemacht wird.

Generell steht der DFB mit seinen Verbänden zunehmend in der Kritik auf vielen Feldern. Das geht bei der Sportgerichtsbarkeit weiter und noch auf anderen Feldern.
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(14.02.2024, 17:24)ronry schrieb: Danke.
Erster richtig guter Beitrag zu dem Thema.

Persönlich:
Fanszene ja, ne Pyroshow in einem gewissen Rahmen - auch ja.
Wenn man - wie auch schon vorgekommen - es völlig überzieht, sehe ich es kritisch.

Wo ich garnicht mehr mitgehe und eine rote Linie ziehe( weil es auch in den Stadien vorkommt) - Böller, Raketen ( das war mal in den Fanszenen ein gültiges ungeschriebenes Nogo) und in bestimmten Fällen sogar noch in besetzte Blöcke auf andere Besucher oder Innenraum/Feld mit Gefährdung der Spieler.
Das hat für mich kriminellen Anstrich.
Absolut. Ich halte sinnvoll eingesetzte Pyro für ein echtes positives Stilmittel. Böller in andere Blöcke werfen oder generell werfen ist Körperverletzung.
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(14.02.2024, 17:40)ronry schrieb: Mein Statement zu @flaschendeckel bezog sich auf die Art, wie er den Inhalt bringt.
Okay, hatte ich anders interpretiert, alles gut.
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(14.02.2024, 16:30)Flaschendeckel schrieb: Ich glaube hier werden grundsätzlich zwei Sachen vermischt:

- das zünden von irgendwelchen Knallern, Feuerwerkskörpern, Seenotfackeln etc. ist außerhalb von Silvester eine Owi, wie von Hitsch beschrieben. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer BAM Kennzeichnung.

Sobald durch die Benutzung andere Menschen in Gefahr gebracht werden oder gar verletzt werden und dies kann in einem gut besetzten Block sicher nicht ausgeschlossen werden, ist man aber schon wieder im Bereich des StGB.
Dazu kommt dann noch das Thema Blockfahne als Sichtschutz und Sturmhauben, da sind wir bei Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ist aber wieder ein anderes Thema und brauch ich dir sicher nicht erklären.
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(14.02.2024, 19:02)Tiki-Taka-Holzfuß schrieb: Sobald durch die Benutzung andere Menschen in Gefahr gebracht werden oder gar verletzt werden und dies kann in einem gut besetzten Block sicher nicht ausgeschlossen werden, ist man aber schon wieder im Bereich des StGB.
Dazu kommt dann noch das Thema Blockfahne als Sichtschutz und Sturmhauben, da sind wir bei Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ist aber wieder ein anderes Thema und brauch ich dir sicher nicht erklären.
Gut das es Menschen wie dich gibt die immer schön artig sind. Du bist sicher die Art von Nachbar die die Mülleimer kontrollieren ob auch ja Plastik und normal Müll getrennt werden oder das Ordnungsamt anrufen wenn mal wieder vorm Haus einer falsch geparkt hat.
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(14.02.2024, 20:53)Hitsch schrieb: Gut das es Menschen wie dich gibt die immer schön artig sind. Du bist sicher die Art von Nachbar die die Mülleimer kontrollieren ob auch ja Plastik und normal Müll getrennt werden oder das Ordnungsamt anrufen wenn mal wieder vorm Haus einer falsch geparkt hat.
Es ging um die Frage was "nur " Ordnungswidrigkeit und was Straftat ist.
Wie alt bist du eigentlich 12? So ein kindischer Käse.
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(14.02.2024, 20:53)Hitsch schrieb: Gut das es Menschen wie dich gibt die immer schön artig sind. Du bist sicher die Art von Nachbar die die Mülleimer kontrollieren ob auch ja Plastik und normal Müll getrennt werden oder das Ordnungsamt anrufen wenn mal wieder vorm Haus einer falsch geparkt hat.
Sehr sachlich zu diesem Thema. Du gehörst sicher auch zu der Spezies, die gesetzliche Regeln nur dann einhalten, wenn sie persönlich in den Kram passen.
@Flaschendeckel
Pyrotechnische Veranstaltungen in einem Stadion unterliegen ebenso der Verordnung, wie außerhalb eines Stadions. Das ist ja kein rechtsfreier Raum. Die Sanktionierung von Pyrotechnik durch den DFB ist ein Sonderfall, weil Pyrotechnik ja im Rahmen einer Sportveranstaltung des DFB stattfindet.
Würde die Kurve nach Beendigung oder wahlweise vor Beginn der Veranstaltung zünden, wäre das anders. Was aus meiner Sicht nicht ganz klar ist, ist WANN beginnt die Veranstaltung des DFB im Stadion und WANN genau endet sie.
Das Thema hatten wir schon vor Jahren beim Abschiedspiel des alten SWS gegen Groningen.
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Passend zum Thema Darmstadt 98 :
Darmstadt fordert Reform des DFB-Strafenkatalogs - Jahr für Jahr wird in den Fanblöcken Pyrotechnik abgebrannt. Anschließend werden die Vereine zur...
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Es geht doch eigentlich um die Idioten, welche Pyro missbrauchen und in andere Blöcke schmeißen. Dafür braucht man klare Regeln und natürlich Konsequenzen. Ansonsten wissen doch die Jungs mit den Fackeln genau was Sie machen. Da wird auf Abstand hingewiesen und es besteht für den Nebenmann keine Gefahr. Es ist / kann ein Stilmittel von Fankultur sein. Im Grunde spricht erstmal nichts gegen einen Dialog. Man muss nur wollen.
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(14.02.2024, 21:54)Papa schrieb: Sehr sachlich zu diesem Thema. Du gehörst sicher auch zu der Spezies, die gesetzliche Regeln nur dann einhalten, wenn sie persönlich in den Kram passen.
@Flaschendeckel
Pyrotechnische Veranstaltungen in einem Stadion unterliegen ebenso der Verordnung, wie außerhalb eines Stadions. Das ist ja kein rechtsfreier Raum.

Das habe ich nicht in Abrede gestellt. Mir ging es nur darum, dass die persönliche Haftung für das Delikt - egal ob Owi oder Straftat - für die Bewertung von Pyrotechnik im Verbandsrecht erstmal keine Rolle spielt, da die Strafe sowieso erteilt wird. Das mit dem Veranstaltungsrecht ist natürlich ein valider Punkt, wenn ich mich Recht entsinne, müssten dafür allerdings alle Zuschauer raus und wieder rein, um diese Veranstaltungen zu trennen. So war meines Wissens die Argumentation beim Groningen Spiel.
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(14.02.2024, 23:11)Flaschendeckel schrieb: Das mit dem Veranstaltungsrecht ist natürlich ein valider Punkt, wenn ich mich Recht entsinne, müssten dafür allerdings alle Zuschauer raus und wieder rein, um diese nVeranstaltungen zu trennen. So war meines Wissens die Argumentation beim Groningen Spiel.
Möglicherweise würde eine separate Eintrittskarte ausreichen und es müsste eben klar sein, wann die Veranstaltung Fußballspiel offiziell beendet ist.
Eine interessante juristische Frage.
Dass der DFB eine gesetzlich geregelte eigene unabhängige Gerichtsbarkeit haben kann ist bekannt.
Leider nutzt er sie aus meiner Sicht in unzulässigem Maße aus, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass die aktuell praktizierte Pyrotechnik in Stadien gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt.
Ob das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist, spielt für mich dabei erstenmal keine Rolle.
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Was für Assivolk im Gästeblock!!
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Und ausserdem: Egal von wem - Raketen in den Gegnerblock geht gar nicht.
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Ich liebe diese Suppenkultur.
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Schluß, dass hat nicht mehr mit Fußball zu tun!!! Es macht kein Spaß mehr, wenigstens in Würde verlieren sollte man..
jetzt verlieren wir auch noch mehr
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