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"Geschichten rund um Drackendorf " -Thread
(23.07.2025, 17:45)Aik schrieb: Hausrecht ist Hausrecht -> das muss in Deutschland nicht mal begründet werden. Wennmir deine Nase nicht passt, dann betrittst du nicht mehr meinen Hof; so einfach geht es...
Es mag den Anschein von Willkür haben oder einfach nur eine "Nasen-Entscheidung" sein -> aber es ist nahezu unanfechtbar...

Genauso sieht es aus. Außerdem-Fußball, Demos oder Aktivisten. Einen auf Straßenkämpfer machen und dann sich rausmogeln wollen. So wie Geblitzte oder Falschparker auch nie um Ausreden verlegen sind...
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...Das stadionbezogene Hausverbot beruht auf dem Grundstückseigentum oder -besitz (§§ 858 ff., 903, 1004 BGB) und ermöglicht seinem Inhaber, grundsätzlich frei darüber zu entscheiden, wem er den Zutritt zu der Örtlichkeit gestattet und wem er ihn verwehrt (BGH NJW 2006, 1054 m.w.N.; zu Stadionverboten LG Duisburg vom 22. Juli 2005 – Az.: 7 S 63/05 – juris Rdnr. 50). Das gilt auch, wenn – wie bei dem Besuch eines Fußballspiels – der Zutritt aufgrund eines Vertragsverhältnisses mit dem Hausrechtsinhaber gewährt wird. Entscheidend sind damit nicht die Richtlinien, sondern die konkreten Umstände. Solange das vom Hausrecht getragene Verbot nicht aufgehoben ist, hat es der Angeklagte zu respektieren; Verstöße können geahndet werden...

Quelle: Stadionverbot - Hausfriedensbruch - Wann kann das Stadionverbot mit Erfolg zum Anlass genommen werden bei einem erneuten Besuch des Stadions einen....
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(23.07.2025, 17:57)Tiki-Taka-Holzfuß schrieb: Da es nicht um deinen Hof, sondern eine öffentliche Veranstaltung geht, stimmt dies so nicht.
Die Hausverbote müssen begründet werden, angemessen sein und Betroffene wenn nicht vor Erteilung, aber zumindest danach, angehört werden.

Meines Wissen nach verhält sich das bei Fusballspielen anders...

Edit : Siehe das Zitat von @Michael B.
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Ja, aber ich kann eben nicht jemand dessen Nase mir nicht passt willkürlich ausschließen, denn der Grundsatz ist:

..aus dem von Michael B verlinkten Artikel:
"Bei Fußballspielen gewährt nämlich der Veranstalter in Ausübung der in Art. 2 Abs. 1 GG garantierten Vertragsfreiheit grundsätzlich jedermann (gegen Bezahlung) den Zutritt zum Stadion. Will er bestimmte Personen davon ausschließen, so muss er deren mittelbar in das Zivilrecht einwirkende Grundrechte beachten; das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) eines Betroffenen und das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Gleichbehandlung lassen es nicht zu, einen einzelnen Zuschauer willkürlich auszuschließen (BGH VersR 2010, 825, zum bundesweiten Stadionverbot). Ein derartiges Willkürverbot gilt ganz allgemein bei Hausverboten, wenn eine zuvor erfolgte Publikumsöffnung die Privatautonomie des Hausrechtsinhabers beschränkt (so für ein Hotel BGH MDR 2012, 570 f.)"

In dem geschilderten Fall bei Lok lagen aber Sachgründe für das Hausverbot vor.
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Nur Juristen hier am Start...:D
Im übrigen gibt es Stadionverbote, nicht mal wenige. Und alkoholisierten Personen wurde nun schon oft der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen verweigert
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(23.07.2025, 23:15)Papa schrieb: Nur Juristen hier am Start...:D
Im übrigen gibt es Stadionverbote, nicht mal wenige. Und alkoholisierten Personen wurde nun schon oft der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen verweigert
Beide von dir genannten Fälle sind kein willkürlicher Ausschluss.
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(23.07.2025, 23:19)Tiki-Taka-Holzfuß schrieb: Beide von dir genannten Fälle sind kein willkürlicher Ausschluss.

Definiere bitte "willkürlich".

Wenn jemand ein paar Bier getrunken hat und deshalb der Zutritt zu einer Veranstaltung verwehrt wird, könnte man das auch "willkürlich"nennen, weil womöglich nicht verhältnismäßig.
Stadionverbote sind juristisch gesehen sowieso fraglich und halten oftmals ordentlichen Gerichtsverfahren nicht stand.
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@ papa, bevor wir weiter in die Untiefen der Hobbyjuristen eintauchen und du dich wieder aufregen musst, letzte Einlassung von mir dazu.
Hier wurde ja in dem Raum gestellt, als Eigentümer/ Veranstalter könnte man jeden, dessen Nase einem nicht passt Hausverbot erteilen und dieser hätte dies zu akzeptieren, dem ist pauschal eben nicht so, sonst müssten sich nicht immer wieder Gerichte bis zum Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen.
..und nun gut, auf dieses Minenfeld sollen sich andere begeben.
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@Tiki-Taka-Holzfuß
Ersteinmal Danke, dass Du Dir scheinbar Gedanken über meine Aufgeregtheit/Unaufgeregtheit machst. :)
Thematisch sind wir da nah beieinander.
Hausverbot erteilen , aus welchem Grund auch immer, ist ein weites Feld. Wir haben das hier in diesem board auch schon ziemlich oft diskutiert. Am Ende kann man sagen, dass es nicht so einfach ist, wie es scheint, vor allem, wenn ein Betroffener juristisch dagegen vorgeht (was ja sicher nicht immer vorkommt).
Stadionverbot und Hausrecht sind übrigens auch wieder zwei verschiedene Dinge - habe ich mir mal erklären lassen.
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Ich bin jetzt auch kein Jurist. Aber wenn ich mich in einer Kneipe daneben benehme kann mich der Wirt rauswerfen und mir auch beim nächsten mal den Einlass verwehren.
Nun bin ich nicht nur kein Jurist, sondern auch kein Zeißer oder ein Fan/Hool oder ein sogenannter aktiver Fan. Was es sowohl im alten EAS als auch in der Arena für Ärger gab ist schlimm. Und da haben auch immer Auswärtsfans ihren Anteil. Aber was gegen Chemie passiert ist spottet jeder Beschreibung. Ich kann mit solchen Leuten keine Solidarität empfinden. Wenn die Stadt, der Betreiber oder sonstwer hier durchgreifen will, sollte der Verein nachziehen.
Die machen solange bis die Horda umziehen muss...
Also ich bin schon tolerant was Fankultur angeht. Es gibt für den nonverbalen Austausch von Argementen Wälder, Weisen und Gewerbegebiete. Im Stadion darf so etwas nicht passieren. Die Leute stehen nicht mehr zu ihren Handlungen. Wer mit 80 durch eine 30 er Zone fährt ist den Lappen los. Wer sich auf der Straße festklebt wird angzeigt und möglicherweise auf Schadenersatz verklagt. Und wer sich im Stadion prügelt sollte selbiges nicht mehr von innen sehen dürfen.
Die machen solange bis die Horda umziehen muss...
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Nach Ausschreitungen bei Spiel gegen Leipzig: Staatsanwaltschaft klagt FCC-Fans an | MDR.DE - Nach dem Regionalliga-Spiel des FC Carl Zeiss Jena un...

Vielleicht kommen ja endlich Urteile dazu. Damit dann ncht mehr von Willkür geredet werden kann. Ich wünsche mir es. Und es wäre den Zeißern zu wünschen, auch über die Verteilung der Fanblöcke nachzudenken.

Aber die Propagandamaschine läuft ja schon.

Enthemmte Gewaltanwendung der Polizei – Als die Südkurve zum Lazarett wurde  – Blau-Gelb-Weiße Hilfe

So ähnlich läuft es ja auch bei roten Hilfe bei linken Demos, wo ja die Polizei auch immer und allein Schuld hat.

Klar, Tränengas im Stadion ist suboptimal. Aber wie ist das mit dem Abschießen von Pyro auf andere Menschen oder körperliche Auseinandersetzungen im vollbesetzten Stadion? Wenn Erfurter Pyro auf Menschen abfeuern gibt es zu recht einen Aufschrei. Bei den Heinzen ist das Fehlanzeige.
Täter opfer Umkehr.

Das bringt mich echt auf die Palme. In einem neuen Stadion knallt es regelmäßig und es gipfelt in einer Schlägerei zwischen Leipzigern und Zeißern, aber der Polizei wird "enthemmte Gewaltanwendung" vorgeworfen..

Vielleicht sollte in den Satzungen der Vereine oder in den AGB zum Stadionbesuch stehen, dass man sich zum Gewaltmonopol des Staates bekennt und dass Verstösse automatisch zum Ausschluss führen und zur Anzeige gebracht werden.

Fußballfans sind keine Verbrecher..dann benehmt euch nicht so!
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Da rungst es momentan richtig da drüben.

Finde ich jedoch richtig gut - vielleicht fassen die dann endlich das Thema Sicherheit rund um den Gästeblock an. Und schmeissen diese Südkurventruppe aus der Ecke dort raus - was ja beim Stadionbau auch so geplant war.

Jede Saison gibt es da drüben seit Jahren gut und gern 2-3 Partien pro Saison, wo denen das aus dem Ruder läuft. Seit Jahren. Im alten wie nun im neuen Stadion.

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@nordthüringer:

Ich würde das doch etwas mehr differenzieren.
Das eine sind die Ausschreitungen.
Das andere sind die Berichte der Fanhilfe, die ich kaum für Propaganda halte. Der Polizeieinsatz - da gibt es Videos - war in Teilen in der Tat ziemlich über dem Limit und hat zur Eskalation beigetragen statt das man die Situation unter Kontrolle bekommt.
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BILD+:
Mit KI formuliert? FC Carl Zeiss Jena verliert vor Sportgericht nach Brief-Desaster - Der FC Carl Zeiss Jena scheitert mit Berufung gegen Pyro-Urte...

18.400 Euro beträgt die Strafe für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern für den FCC beim Spiel bei uns - unsere Strafe dürfte nicht weniger gewesen sein.
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Und das in der selbsternanneten Studentenstadt... Pfeifen
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