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Mitgliederversammlung 2016
Das geht irgendwie wegen der Satzung nicht; da war glaub ich was festgelegt, in welchem Zeitraum die MV stattzufinden hat...
Wäre aber in meinen Augen ein echt guter Kompromiss...
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Die Winterpause findet ja schon immer im Folgejahr statt. Vielleicht ist das die Ursache.
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@aik - eben.
Müsste ich noch einmal in der Satzung nachsehen, ob da was Konkretes steht.
Vielleicht sollte man eine Sätzunsgänderung dann ins Auge fassen und so mit einem Termin mehr Beteiligung erreichen an der MV.
Da das Geschäftsjahr bei uns stets vom 01.07. bis 30.06. geht, dürfte das neue Kalenderjahr eigentlich eher weniger ein Hindernis sein - da man sich dann immer noch im nachfolgenden Geschäftsjahr befindet.
Denn meines Wissens haben das ja auch schon andere Vereine so gemacht im Januar.
Oder - man sucht im Herbst die Wochenenden aus, an denen keine Punktspiele sind (Länderspielwochenenden zb).
Dann kann ein eventuell geplantes Pokalspiel auch mal am Sonntag statfinden.
Und Samstags ist eben MV.

Ich sehe da eigentlich keine Hinderungsgründe, eine von beiden Varianten zu versuchen.

Im Übrigen ist die Einladung zur MV heute wohl auch per Mail an alle Mitglieder gegangen. Zumindest hatte ich eine im Postfach.

Die anderen Ortes geübte Kritik daran, das das am Wochenende auch im Stadionheft stand, kann ich eigentlich nicht nachvollziehen.
Soweit ich mich erinnere, gab es die Diskussion dahin, das das auch auf diesem Weg veröffentlicht werden sollte und mal auf einer MV so vereinbart wurde.
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Wenn es eine Satzungsänderung geben soll,muss jetzt der Antrag gestellt werden. Dann stimmen die Mitglieder über den Antrag ab.  Im nächsten Jahr würden dann dieser Antrag zur Abstimmung als Satzungsänderung zur Diskussion und Abstimmung ein Punkt der Mitgliederversammlung sein. Oder habe ich da was falsch verstanden. ?
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Satzungsänderungen müssen mit der Bekanntmachung an die Mitglieder verteilt werden, damit man sich darauf vorbereiten kann. Für eine Satzungsänderung ist es damit zu spät.
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hille: die Regel ist in allen Konsequenzen ziemlich schwer kurz zu fassen.
Hier ziemlich gut erklärt:
==> Wikipedia
Mal als Beispiel Würzburg
Ebbi, mal den Teufel nicht an die Wand  Wut2
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(11.11.2016, 17:55)Papa schrieb: Bei einem eingetragenen Verein haftet der Vorstand mit seinem Vermögen. Auch das ist ein Grund, warum sich potenzielle Nachfolger RRs eher bedeckt halten. Wer möchte schon einen Verein als Vorstand übernehmen mit Millionenschulden.

Hier mal ein ganz interessanter Link zur Vereinshaftung - vom Deutschen Ehrenamt

Das mit der Haftung im Verein ist gar nicht so einfach. Oben mal ein paar Abrisse über mögliche Konstellationen.
Also nicht immer haftet der Vorstand aber in bestimmten Fällen eben doch.
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(11.11.2016, 18:16)Fan1 schrieb: Also geht es dem Vorstand darum mit einer Ausgliederung seine private Kohle zu retten?
Wer übernimmt eine GmbH mit Millionenschulden?
Hat eine Ausgliederung die Probleme bei 1860, HSV, Werder usw. gelöst?


Du bist lustig . Auf diese Idee muss man erst einmal kommen. Bleibt die Frage, warum RR als Vorstand den Verein übernommen hat beim
Damaligen Schuldenstand von 4 Mio. Wenn er sein privates Vermögen nicht in Gefahr bringen wollte, hätte er dann bei einem Verein mit Mio Schulden Vorstand werden wollen ?
Gilt übrigens für die anderen Vorstände auch. Aber vielleicht gäbe es ja noch mehr Leute, die sich im Verein engagieren, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen würden ?
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Zitat:Bei einem eingetragenen Verein haftet der Vorstand mit seinem Vermögen.

Pauschal falsch.

Zitat:Also nicht immer haftet der Vorstand aber in bestimmten Fällen eben doch.

Zitat aus Deinem Link: '...doch haftet der Vorstand immer noch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz...'. Das bedeutet für mich kurz gesagt: Wenn kein schuldhaftes Verhalten eines Vorstandsmitglieds vorliegt, haften diese nicht.

PS: Du wiederlegst Dich ja selbst mit dem was Du schreibst:

Zitat:Bei einem eingetragenen Verein haftet der Vorstand mit seinem Vermögen. Auch das ist ein Grund, warum sich potenzielle Nachfolger RRs eher bedeckt halten. Wer möchte schon einen Verein als Vorstand übernehmen mit Millionenschulden.

Zitat:Bleibt die Frage, warum RR als Vorstand den Verein übernommen hat beim 

Damaligen Schuldenstand von 4 Mio. Wenn er sein privates Vermögen nicht in Gefahr bringen wollte, hätte er dann bei einem Verein mit Mio Schulden Vorstand werden wollen ?
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@MichaelB

Wieso widerspreche ich mich. Es zeigt ja nur, welch rot-weißes Herz RR hat. Er hat es dennoch getan und nicht nur das, er hat auch noch ne Menge Kohle reingesteckt. Aber einer alleine reicht nicht und um mehr potente Leute ins Boot zu holen, braucht es auch andere Rahmenbedingungen. Davon bin ich überzeugt, weil ich dahingehende Äußerungen von Geschäftsleuten selbst schon gehört habe.
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Zitat:Wieso widerspreche ich mich. 

Na lies doch mal was Du schreibst. Du sagst, es findet sich nur schwer ein Nachfolger für Herrn Rombach, weil der für die Schulden privat bürgen müsste und schreibst dann, dass Herr Rombach wohl nicht Präsident wäre, wenn er für die Schulden privat den Kopf hinhalten müsste.
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Du reißt mein Zitat aus dem Zusammenhang.
Wenn er NUR sein privates Vermögen hätte sichern wollen, wäre er nicht Präsident geworden bei Mio Schulden. Warum sollte er also heute bei ähnlichem Schuldenstand eine Gesellschaft gründen, um sein privates Vermögen zu schützen, so wie das der User @ Fan1 geschrieben hat.
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Die Präsidentschaft hat mit dem Privatvermögen rein garnichts zu tun!
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Bei einem eingetragenen Verein haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen .
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Nur wenn er vorsätzlich Schaden verursacht hat!
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