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DFB / DFL / Regional- und Landesverbände - alles zum Thema
es heißt aber auch dass veranstaltungen ab 5.000 teilnehmern gemeint sind. da brauchste mit himmelfahrt ni den teufel an die wand malen!
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(14.01.2025, 18:11)Fachpublikum schrieb: es heißt aber auch  dass veranstaltungen ab 5.000 teilnehmern gemeint sind. da brauchste mit himmelfahrt ni den teufel an die wand malen!

Meiner Meinung nach geht es ums Prinzip. Der Polizei ist für die Sicherheit im öffentlichen Raum zuständig. Egal ob ein streunender Straßenhund die Polizei auf den Plan ruft oder oder tausende hochgewaltbereite Fußballfans.
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(14.01.2025, 18:07)Nordthüringer schrieb: Stimmt. Aber darum geht es eigentlich auch nicht. "Der Staat" ist für Ordnung und Sicherheit zuständig. Egal ob ein ***** einen Papiercontainer anzündet oder man sich Rahmen von Fußballspielen einen handfesten Austausch von Argumenten liefert. Das ist für mich populistisch. Wer soll denn dann bei "Hochrisikidemos" zahlen? Parteien, NGO? Oder der Mehraufwand wegen vieler Alkoholleichen zu Himmelfahrt?
"Der Staat" ist ja auch nach wie vor zuständig. Nur bezahlen soll es jemand anderes...

(14.01.2025, 18:08)Flaschendeckel schrieb: Davon ab, öffnet das Willkür Tür und Tor. Wer zahlt Polizeieinsätze beim Oktoberfest? Wer zahlt die Behandlungsgebühren für Suffis bei der gleichen Veranstaltung? Kann man jetzt alles auf Veranstalter umlegen, nur weil der Menschenverstand von Individuen nicht besonders ausgeprägt ist?

Naja, die Regelung aus Bremen, über die hier verhandelt wurde, ist aber schon Zielgenau auf Fußballspiele zugeschnitten... Insofern braucht man sich über andere Dinge erstmal keine Platte zu machen.

Aber ganz allgemein scheint mir das Urteil etwas kurz gedacht und aus grundsätzlichen Gedanken fragwürdig. Es geht ja soweit ich das sehe nur auf die "offensichtlichen" Gedanken ein: im konkreten Fall geht es um erste Liga. Und ja da wird eine Menge Geld verdient, und klar, da könnte man was für die Sicherheit abführen. Klingt erstmal naheliegend und logisch. Aber wie weit soll das gehen? Selbst in der Oberliga geht es doch darum Gewinne zu erzielen... nur eben deutlich geringer. Sagen wir die Spiele dann ab und würfeln das Ergebnis aus? Und wer definiert eigentlich was "hochrisiko" ist?
Und natürlich tritt die Gewalt in Zusammenhang mit dem Spiel auf. Aber auch da gibt's zig andere Veranstaltungen auf die das zutrifft. Man könnte auch der Meinung sein, daß die Gewalt ein gesellschaftliches Problem ist, für das dann auch die Gesellschaft bezahlen muß..
Zumal man den Vereinen wohl kaum Verantwortlichkeit für die Gewalt nachweisen kann. Also in dem konkreten Fall vielleicht noch nachvollziehbar, erscheint es mir doch verallgemeinert überraschend unausgegoren.
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(14.01.2025, 18:11)Fachpublikum schrieb: es heißt aber auch dass veranstaltungen ab 5.000 teilnehmern gemeint sind. da brauchste mit himmelfahrt ni den teufel an die wand malen!
Es sind Hochrisikospiele ab 5000 Teilnehmern gemeint also auch nicht Oktoberfest etc.
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Es fängt im Profibereich an und bald werden die Unkenrufe auch im Amateurbereich größer. "Warum muss ich das von meinen Steuern finanzieren?"
Gibt es halt nur noch 4999 Karten für ein Derby wie unserem. Sonst werden die Vereine nicht stemmen können.
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(14.01.2025, 19:12)Twinix schrieb: Es fängt im Profibereich an und bald werden die Unkenrufe auch im Amateurbereich größer. "Warum muss ich das von meinen Steuern finanzieren?"
Gibt es halt nur noch 4999 Karten für ein Derby wie unserem. Sonst werden die Vereine nicht stemmen können.
Erstmal abwarten. Es gibt dazu in Thüringen, wie in allen anderen Bundesländern bis auf Bremen auch, keine entsprechende Verordnung. In der 4.Liga ist auch der NOFV durchaus Veranstalter. Nicht immer gleich den Teufel an die Wand malen
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(14.01.2025, 11:57)Papa schrieb: Wenn ich das richtig verstehe, geht es nur um "Hochrisikospiele", denn auf die bezieht sich das Urteil.
Die Frage, die sich mir stellt - wer legt fest, was ein Hochrisikospiel ist und gibt es da eine Definition, welche die Merkmale genau beschreibt.
Spiele, die nämlich nicht dieser Kategorie zuzuordnen sind aber auch Polizeipräsenz erfordern, fallen dann nicht unter diese Regelung.

Wer legt eigentlich fest, was ein Hochrisikospiel ist und was nicht?
Ich meine z.B. gehört zu haben, dass unser Heimspiel gegen Halle auch als Risikospiel eingestuft war.
Ich mag die Hallenser nicht unbedingt, aber ein Risikospiel ist das für mich nicht...
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(14.01.2025, 19:07)Papa schrieb: Es sind Hochrisikospiele ab 5000 Teilnehmern gemeint also auch nicht Oktoberfest etc.

sinnlosdiskussion wenn nimma beiträge richtig gelesen werden.
und nun weiter viel spaß beim sich im kreis drehen und dramaturgien schreiben.
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(14.01.2025, 19:55)Fachpublikum schrieb: sinnlosdiskussion wenn nimma beiträge richtig gelesen werden.
und nun weiter viel spaß beim sich im kreis drehen und dramaturgien schreiben.
Es sind eben keine Veranstaltungen mit 5000 Zuschauern im Allgemeinen ,um die es sich in dem Urteil handelt, sondern Hochrisikospiele im Fussball. Passt es Dir jetzt so besser ?
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(14.01.2025, 19:55)Fachpublikum schrieb: sinnlosdiskussion wenn nimma beiträge richtig gelesen werden.
und nun weiter viel spaß beim sich im kreis drehen und dramaturgien schreiben.

Zum richtigen lesen habe wir dich.
Du arbeitest scheinbar in der Waldorfschule.
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(14.01.2025, 20:13)Papa schrieb: Passt es Dir jetzt so besser ?

nöö, denn du hast völlig sinnbefreit auf meinen post geantwortet. noch ni gemerkt? stichwort himmelfahrt. jeze?
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(14.01.2025, 22:08)Fachpublikum schrieb: nöö, denn du hast völlig sinnbefreit auf meinen post geantwortet. noch ni gemerkt? stichwort himmelfahrt. jeze?
Und ich bezog mich auf Deine Aussage von "Veranstaltungen" allgemein. Denn das stimmt ja so nicht. Es geht um Hochrisikospiele im Fussball ab einer Teilnehmerzahl von 5000
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(14.01.2025, 18:53)psychotron schrieb: "Der Staat" ist ja auch nach wie vor zuständig. Nur bezahlen soll es jemand anderes...


Naja, die Regelung aus Bremen, über die hier verhandelt wurde, ist aber schon Zielgenau auf Fußballspiele zugeschnitten... Insofern braucht man sich über andere Dinge erstmal keine Platte zu machen.

Aber ganz allgemein scheint mir das Urteil etwas kurz gedacht und aus grundsätzlichen Gedanken fragwürdig. Es geht ja soweit ich das sehe nur auf die "offensichtlichen" Gedanken ein: im konkreten Fall geht es um erste Liga. Und ja da wird eine Menge Geld verdient, und klar, da könnte man was für die Sicherheit abführen. Klingt erstmal naheliegend und logisch. Aber wie weit soll das gehen? Selbst in der Oberliga geht es doch darum Gewinne zu erzielen... nur eben deutlich geringer. Sagen wir die Spiele dann ab und würfeln das Ergebnis aus? Und wer definiert eigentlich was "hochrisiko" ist?
Und natürlich tritt die Gewalt in Zusammenhang mit dem Spiel auf. Aber auch da gibt's zig andere Veranstaltungen auf die das zutrifft. Man könnte auch der Meinung sein, daß die Gewalt ein gesellschaftliches Problem ist, für das dann auch die Gesellschaft bezahlen muß..
Zumal man den Vereinen wohl kaum Verantwortlichkeit für die Gewalt nachweisen kann. Also in dem konkreten Fall vielleicht noch nachvollziehbar, erscheint es mir doch verallgemeinert überraschend unausgegoren.

Staat habe ich nur in Anführungszeichen gesetzt, weil Polizeiarbeit Ländersache ist. Und es sollte auch keine Rolle spielen, wieviel Geld die Vereine verdienen. Das geht in Richtung populistische Neiddebatte. Die Vereine tragen nämlich keine Schuld. Egal wie arm oder reich sie sind.
Ich habe noch nie gelesen, dass sich "rivalisiernde Aufsichtsräte" geprügelt haben. Man kann beispielsweise die wahren Verursacher für Sachschäden zur Verantwortung ziehen. Ich glaube, es ist nur eine Frage der Zeit, bis in dieser Richtung immer wieder neue Säue durchs Dorf getrieben werden. Da zahlen wir, wenn wir mal wieder geblitzt werden, nicht nur für das Vergehen, sondern für den Arbeiseinsatz der Beamten. Das ist kein guter Ansatz.
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(14.01.2025, 22:27)Papa schrieb:  Es geht um Hochrisikospiele im Fussball ab einer Teilnehmerzahl von 5000

Dann fiele ja Chemie gegen LOK mit 4999 Zuschauern durch das Raster... Ich weiß nicht.

Übrigens:

Unterklassigen Vereinen droht der finanzielle Todesstoß - Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen dem Profifußball in Rech...
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(14.01.2025, 22:44)Nordthüringer schrieb: Staat habe ich nur in Anführungszeichen gesetzt, weil Polizeiarbeit Ländersache ist. Und es sollte auch keine Rolle spielen, wieviel Geld die Vereine verdienen. Das geht in Richtung populistische Neiddebatte. Die Vereine tragen nämlich keine Schuld. Egal wie arm oder reich sie sind.
Ich habe noch nie gelesen, dass sich "rivalisiernde Aufsichtsräte" geprügelt haben. Man kann beispielsweise die wahren Verursacher für Sachschäden zur Verantwortung ziehen. Ich glaube, es ist nur eine Frage der Zeit, bis in dieser Richtung immer wieder neue Säue durchs Dorf getrieben werden. Da zahlen wir, wenn wir mal wieder geblitzt werden, nicht nur für das Vergehen, sondern für den Arbeiseinsatz der Beamten. Das ist kein guter Ansatz.

Ich hatte dich ja nur zitiert, und gemeint/klargestellt, daß der Staat ja nach wie vor für Ordnung und Sicherheit zuständig ist. Es geht "nur" darum, wer den Spaß zahlen soll.

Ansonsten sehe ich das, wie geschrieben, doch ziemlich ähnlich wie du. Für mich ist das auch eine grundsätzliche Frage, die mir in dem Urteil etwas zu kurz kommt (jedenfalls nachdem was ich dazu gelesen habe). Auch wenn es in diesem, einfachen, Fall irgendwie nachvollziehbar verargumentiert werden kann, gibt es 1000 ähnliche, aber viel weniger offensichtliche Fälle. Wer muß da zahlen, oder warum nicht?
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