Die Heinze hatten bei ihrem letzten Heimspiel überigens eine "genehmigte Pyroshow" in eigens dafür eingerichteten "Pyrozonen"...
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(26.11.2025, 19:57)Papa schrieb: Das Abbrennen von Pyrotechnik ist juristisch gesehen Körperverletzung? Aha. Da wird ja jedes Jahr um Silvester rum zig millionenfach der Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt und sämtliche Händler, die pyrotechnische Erzeugnisse verkaufen, begehen dazu noch Beihilfe. Jeder verbotene Einsatz von Pyrotechnik in Menschenmengen ist eine potenzielle gefährliche Körperverletzung. Es reicht, wenn jemand wegen durch die Pyrotechnik ausgelöster Atemwegsreizungen, Asthmaanfällen, Augenreizungen usw. Anzeige erstattet, dann bewegt man sich bereits im Bereich eines Offizialdeliktes. Daher hat der Berliner recht, wenn er von Körperverletzung spricht. Die Verursacher haben einfach Glück, dass nur wenige Menschen Anzeige erstatten. An Silvester sind Feuerwerkskörper der Klassen F1 und F2 (§23 SprengG) legal, solange niemand verletzt wird, der Unterschied liegt in Ort, Menge und Risiko. An Silvester bin ich genauso fällig, wenn mich jemand anzeigt, weil ich in einer Menschenmengen mit Pyro oder Feuerwerk ***** baue.
27.11.2025, 09:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.11.2025, 10:02 von Bärliner.)
Das weis @ Papa ja alles. Er spielt nur sein
„Spielchen“. Aber ich muss etwas korrigieren @ Stone KV ist ein Privatklage Delikt! Es sei denn es kommt gef. KV ins Spiel, wenn z.b. mit Pyro direkt auf Menschen gezielt wird ( hatten wir ja in Jena z.b. auch schon) (27.11.2025, 09:35)Stone schrieb: Jeder verbotene Einsatz von Pyrotechnik in Menschenmengen ist eine potenzielle gefährliche Körperverletzung. Es reicht, wenn jemand wegen durch die Pyrotechnik ausgelöster Atemwegsreizungen, Asthmaanfällen, Augenreizungen usw. Anzeige erstattet, dann bewegt man sich bereits im Bereich eines Offizialdeliktes. Daher hat der Berliner recht, wenn er von Körperverletzung spricht. Die Verursacher haben einfach Glück, dass nur wenige Menschen Anzeige erstatten. An Silvester sind Feuerwerkskörper der Klassen F1 und F2 (§23 SprengG) legal, solange niemand verletzt wird, der Unterschied liegt in Ort, Menge und Risiko. An Silvester bin ich genauso fällig, wenn mich jemand anzeigt, weil ich in einer Menschenmengen mit Pyro oder Feuerwerk ***** baue. Ja aber der Kollege Bärliner hat ja nun einmal perse behauptet, dass Pyrotechnik den Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt. das ist falsch. Wenn Du Pyrotechnik benutzt und niemanden damit VERLETZT (in welcher Form auch immer), dann ist das in keinem Fall eine Straftat (da lassen wir mal jetzt die Zeiten, wo Pyrotechnik gestattet ist raus). Ich persönlich kann sogar zum Amt gehen und für meinen Geburtstag osä. Pyrotechnik beantragen und bekomme die auch unter Umständen genehmigt. Wenn es so wäre - wie der Bärliner das hier ja geäussert hat - dass Pyrotechnik prinzipiell den Straftatsbestand erfüllt, würde doch kein Amt der Welt eine Genehmigung für igrendeine Pyrotechnik erteilen, auch nicht für das Lichterfest zum Beispiel oder wenn aufm Domplatz wiedermal Clueso ein Konzert gibt. Wenn durch Pyrotechnik eine Verletzung verursacht wird kann es mindestens fahrlässige Körperverletzung sein - Stimmt. Aber auch nur dann, wenn jemand verletzt wird und es deshalb zu einer Anzeige kommt. Es reicht nicht aus, dass jemand mit Pyrotechnik hantiert und irgendwo einen Knaller oder eine Rakete zündet, ohne dafür eine erforderliche Genehmigung zu haben. (27.11.2025, 10:50)Papa schrieb: Ja aber der Kollege Bärliner hat ja nun einmal perse behauptet, dass Pyrotechnik den Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt. das ist falsch. Wenn Du Pyrotechnik benutzt und niemanden damit VERLETZT (in welcher Form auch immer), dann ist das in keinem Fall eine Straftat (da lassen wir mal jetzt die Zeiten, wo Pyrotechnik gestattet ist raus). Er spielt immer noch ( oder versteht er wirklich nicht das Geschriebene?) @ Stone hat es doch auch verstanden :D @ Papa: fachlich Note 1-2 Charakterlich hmmmm ( nicht veröffentlichen:D) (27.11.2025, 09:35)Stone schrieb: Jeder verbotene Einsatz von Pyrotechnik in Menschenmengen ist eine potenzielle gefährliche Körperverletzung. Es reicht, wenn jemand wegen durch die Pyrotechnik ausgelöster Atemwegsreizungen, Asthmaanfällen, Augenreizungen usw. Anzeige erstattet, dann bewegt man sich bereits im Bereich eines Offizialdeliktes. ...Der Gefahr setze ich mich bei jedem Heimspiel aus, wenn hinter mir offensichtlich Kippen vom Polen-Marktin Kette und vor mir eklige E-Zigaretten gepafft werden... |
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