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3.Liga Saison 2025/26 - alles zum Thema
….. juristisch gesehen ist das Abbrennen von Pyro Fackeln Körperverletzung, weil es die Gesundheit unbeteiligter schädigen könnte.
Wollen wir jetzt immer weiter gehen? Soll ich dir zig Beispiele um die Ohren hauen? Nöööööö
Warum nicht? Ganz klar, weil zumindest ich die Ultras in unserem Stadion für unverzichtbar halte , genau wie ihre Rituale.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung.
Eigentlich kannst du dir das ja denken, aber du willst nicht….
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Das Abbrennen von Pyrotechnik ist juristisch gesehen Körperverletzung? Aha. Da wird ja jedes Jahr um Silvester rum zig millionenfach der Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt und sämtliche Händler, die pyrotechnische Erzeugnisse verkaufen, begehen dazu noch Beihilfe.

Edit: Du solltest vielleicht mal Dein Zeuch nochmal gegenlesen, bevor Du das hier postest.
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(26.11.2025, 19:57)Papa schrieb: Das Abbrennen von Pyrotechnik ist juristisch gesehen Körperverletzung? Aha. Da wird ja jedes Jahr um Silvester rum zig millionenfach der Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt und sämtliche Händler, die pyrotechnische Erzeugnisse verkaufen, begehen dazu noch Beihilfe.

Edit: Du solltest vielleicht mal Dein Zeuch nochmal gegenlesen, bevor Du das hier postest.

Kann es sein, dass es relevant ist WANN und WO die Pyro abgebrannt wird?
Probiere es doch mal Sonntag zum Kaffee trinken bei euch zu Hause, ein paar Dinger „ hochgehen“ zu lassen.
Bestimmt ein riesen Gaudi :D:D :D:D:D:D
Könnte aber sein, dass deine Gäste dir dann juristisch
„ einen reinwürgen“ UND ZWAR WEGEN KV
…. Vielleicht sogar gef.KV

Wie gesagt, am falschen Ort eigentlich eine KV.
Aber hier ging es um die Relativierung du arroganter Schnösel :D

Noch was für dich zum nachdenken.
Noch immer kannst du doch Küchenmesser kaufen.
Kann man da die Händler auch der Beihilfe bezichtigen, wenn du das Küchenmesser falsch einsetzt?

Sooooo ein Käse kannst nur du produzieren:D
Und dann redest DU von Zeuch rauchen hoho
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Da ich ja Deine berufliche Vergangenheit kenne, lässt mich Deine Einlassung eher bestürzt zurück.
Eine Rechtsauffassung, wie Deine - pauschal den Einsatz von pyrotechnischem Erzeugnissen als Straftatsbestand Körperverletzung zu bezeichnen - ist tragisch und kann ich mir nur mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen erklären. Denn jeder weiß, dass es, wenn es keine Körperverletzung gegeben hat, wie das in nahezu jedem Fall bei Einsatz von Pyrotechnik der Fall ist, auch keinen Straftatsbestand der Körperverletzung geben kann. Mit dem Berufsstand, den Du mal hattest ( oder noch hast) sollte das eigentlich klar sein.
Den Rest Deines wirren posts überlasse ich lieber mal @ronry, weil der nämlich bedenklich der Forumnettikette widerspricht. Im Voraus schon mal Danke !
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Bärliner
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Der Inhalt dieses Beitrags wird nicht angezeigt, weil Bärliner auf deiner Ignorierliste steht.



Ich finde solche Beiträge vom Bärliner am besten. In letzter Zeit gab es sehr viele davon. Winken1
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(26.11.2025, 20:49)Papa schrieb: Da ich ja Deine berufliche Vergangenheit kenne, lässt mich Deine Einlassung eher bestürzt zurück.
Eine Rechtsauffassung, wie Deine - pauschal den Einsatz von pyrotechnischem Erzeugnissen als Straftatsbestand Körperverletzung zu bezeichnen - ist tragisch

Ich glaube nicht das du das nicht verstehst. Du willst es nur nicht :D Für so dumm halte ich dich nicht.
Noch mal die großen „W“ in meinem letzten Posting durchlesen bitte. Nix pauschal …/
Genauso wenig wie keiner pauschal KV prostituieren kann, wenn es um Fahnenklau geht.
Den arroganten Schnösel nehme ich zurück und denke mir mein Teil. Wenn du beim Austeilen nur auch so empfindsam wärst…..
Das war zur erwarten @ mafu:D i:D
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@mafu, nicht viele sondern alle sind nutz/wertlos. egal bei welchen themen.
aber hauptsache das kinderköppl bissl leer gequatscht.
jeze wird bestimmt glei wieder ins weinkissen geheult und die löschkeule beauftragt...
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(26.11.2025, 21:08)Fachpublikum schrieb: jeze wird bestimmt glei wieder ins weinkissen geheult und die löschkeule beauftragt...

Das hat Papa schon in Auftrag gegeben :D
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Die Heinze hatten bei ihrem letzten Heimspiel überigens eine "genehmigte Pyroshow" in eigens dafür eingerichteten "Pyrozonen"...
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(26.11.2025, 19:57)Papa schrieb: Das Abbrennen von Pyrotechnik ist juristisch gesehen Körperverletzung? Aha. Da wird ja jedes Jahr um Silvester rum zig millionenfach der Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt und sämtliche Händler, die pyrotechnische Erzeugnisse verkaufen, begehen dazu noch Beihilfe.

Edit: Du solltest vielleicht mal Dein Zeuch nochmal gegenlesen, bevor Du das hier postest.

Jeder verbotene Einsatz von Pyrotechnik in Menschenmengen ist eine potenzielle gefährliche Körperverletzung. Es reicht, wenn jemand wegen durch die Pyrotechnik ausgelöster Atemwegsreizungen, Asthmaanfällen, Augenreizungen usw. Anzeige erstattet, dann bewegt man sich bereits im Bereich eines Offizialdeliktes. Daher hat der Berliner recht, wenn er von Körperverletzung spricht. Die Verursacher haben einfach Glück, dass nur wenige Menschen Anzeige erstatten. An Silvester sind Feuerwerkskörper der Klassen F1 und F2 (§23 SprengG) legal, solange niemand verletzt wird, der Unterschied liegt in Ort, Menge und Risiko. An Silvester bin ich genauso fällig, wenn mich jemand anzeigt, weil ich in einer Menschenmengen mit Pyro oder Feuerwerk ***** baue.
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Das weis @ Papa ja alles. Er spielt nur sein
„Spielchen“.
Aber ich muss etwas korrigieren @ Stone
KV ist ein Privatklage Delikt!
Es sei denn es kommt gef. KV ins Spiel, wenn z.b. mit Pyro direkt auf Menschen gezielt wird ( hatten wir ja in Jena z.b. auch schon)
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(Gestern, 09:35)Stone schrieb: Jeder verbotene Einsatz von Pyrotechnik in Menschenmengen ist eine potenzielle gefährliche Körperverletzung. Es reicht, wenn jemand wegen durch die Pyrotechnik ausgelöster Atemwegsreizungen, Asthmaanfällen, Augenreizungen usw. Anzeige erstattet, dann bewegt man sich bereits im Bereich eines Offizialdeliktes. Daher hat der Berliner recht, wenn er von Körperverletzung spricht. Die Verursacher haben einfach Glück, dass nur wenige Menschen Anzeige erstatten. An Silvester sind Feuerwerkskörper der Klassen F1 und F2 (§23 SprengG) legal, solange niemand verletzt wird, der Unterschied liegt in Ort, Menge und Risiko. An Silvester bin ich genauso fällig, wenn mich jemand anzeigt, weil ich in einer Menschenmengen mit Pyro oder Feuerwerk ***** baue.

Ja aber der Kollege Bärliner hat ja nun einmal perse behauptet, dass Pyrotechnik den Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt. das ist falsch. Wenn Du Pyrotechnik benutzt und niemanden damit VERLETZT (in welcher Form auch immer), dann ist das in keinem Fall eine Straftat (da lassen wir mal jetzt die Zeiten, wo Pyrotechnik gestattet ist raus).
Ich persönlich kann sogar zum Amt gehen und für meinen Geburtstag osä. Pyrotechnik beantragen und bekomme die auch unter Umständen genehmigt. Wenn es so wäre - wie der Bärliner das hier ja geäussert hat - dass Pyrotechnik prinzipiell den Straftatsbestand erfüllt, würde doch kein Amt der Welt eine Genehmigung für igrendeine Pyrotechnik erteilen, auch nicht für das Lichterfest zum Beispiel oder wenn aufm Domplatz wiedermal Clueso ein Konzert gibt.

Wenn durch Pyrotechnik eine Verletzung verursacht wird kann es mindestens fahrlässige Körperverletzung sein - Stimmt. Aber auch nur dann, wenn jemand verletzt wird und es deshalb zu einer Anzeige kommt. Es reicht nicht aus, dass jemand mit Pyrotechnik hantiert und irgendwo einen Knaller oder eine Rakete zündet, ohne dafür eine erforderliche Genehmigung zu haben.
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(Gestern, 10:50)Papa schrieb: Ja aber der Kollege Bärliner hat ja nun einmal perse behauptet, dass Pyrotechnik den Straftatsbestand der Körperverletzung erfüllt. das ist falsch. Wenn Du Pyrotechnik benutzt und niemanden damit VERLETZT (in welcher Form auch immer), dann ist das in keinem Fall eine Straftat (da lassen wir mal jetzt die Zeiten, wo Pyrotechnik gestattet ist raus).
Ich persönlich kann sogar zum Amt gehen und für meinen Geburtstag osä. Pyrotechnik beantragen und bekomme die auch unter Umständen genehmigt. Wenn es so wäre - wie der Bärliner das hier ja geäussert hat - dass Pyrotechnik prinzipiell den Straftatsbestand erfüllt, würde….

Er spielt immer noch ( oder versteht er wirklich nicht das Geschriebene?)
@ Stone hat es doch auch verstanden :D

@ Papa: fachlich Note 1-2
Charakterlich hmmmm ( nicht veröffentlichen:D)
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(Gestern, 09:35)Stone schrieb: Jeder verbotene Einsatz von Pyrotechnik in Menschenmengen ist eine potenzielle gefährliche Körperverletzung. Es reicht, wenn jemand wegen durch die Pyrotechnik ausgelöster Atemwegsreizungen, Asthmaanfällen, Augenreizungen usw. Anzeige erstattet, dann bewegt man sich bereits im Bereich eines Offizialdeliktes. ...
Der Gefahr setze ich mich bei jedem Heimspiel aus, wenn hinter mir offensichtlich Kippen vom Polen-Marktin Kette und vor mir eklige E-Zigaretten gepafft werden...
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