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Strafen gegen den RWE - alles zum Thema
Was ich nicht verstehe, ist die Tatsache da das Spiel schon seit 20min zuende war, wann hört den die "staatlichkeit" des DFB eigentlich auf. Oder bekommt der Verein auch eine Strafe wenn sich die Bekloppten dann nach dem Spiel noch im Stadtpark ins Gesicht fassen???
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Wo ist eigentlich der Unterschied, wenn man auf einen Banner "25000" verbrannte Menschen feiert und dafür 5000€ Strafe bekommt und wir für irgendwelche ferngesteuerten rufe 12000 ?
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Ja das wurde hier schon mehrfach diskutiert -> versteht keiner...
In meinen Augen ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft, aber nicht für die Combo in der Frankfurter Fleck Schneise...
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(10.03.2017, 10:16)Flaschendeckel schrieb: Ganz ehrlich...Wie soll der Verein verhindern, dass EIN EINZELNER Affenlaute macht? Selbiges bei den JJ Rufen. Wenn da 5 Leute diesen Mist rufen, kann der Verein das auch nicht präventiv verhindern.


Genau aus diesem Grund das Urteil nicht annehmen!
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Sondern? Klagen?

Und dann auch noch Recht bekommen? Und dann?

Dann klopfen wir uns 2 Wochen auf die Schultern, bis die Beurteilung unserer Lizenzunterlagen vom DFB kommt, in denen steht, dass man leider aufgrund der eingerechten Unterlagen zu dem Schluss kommt, dass eine Lizenzerteilung für die kommende Saison nicht möglich ist.

Aber was solls. Immerhin haben wir dem DFB mal gezeigt, wer am längeren Hebel sitzt.... oder?
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(13.03.2017, 12:41)Guerti schrieb: ******Direktzitat entfernt*********

Bei dem jetzt so langsam ans Tageslicht kommenden, hochkriminellen "Geldtransfers" des DFB, darf man/sollte man endlich Flagge zeigen.
Jemand mit diesem Tätigkeitsprofil hat eigentlich kein Recht, Marktteilnehmer - und das sind wir im Profigeschäft - bei rein sportlicher Qualifizierung vom Spielbetrieb fern zu halten. Das steht ihnen nicht zu, solange der Verein keine Insolvenz angemeldet hat. 
Deswegen würde ich diese Strafe auch nicht akzeptieren.
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Ja, aber ist es nicht völlig naiv zu glauben, dass dadurch "Gerechtigkeit" entsteht? Ganz ehrlich.

Selbstverständlich steht es dem DFB zu, den Verein vom Spielbetrieb fern zu halten. Es gibt Statuten. Frag mal in Emden nach, die sogar fast aufgestiegen wären.
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(13.03.2017, 15:46)Guerti schrieb: ******Direktzitat entfernt*******
Alles richtig, ich denke nur es gibt auch Statuten, nach denen man nicht bestechen, Geld veruntreuen, Steuern hinterziehen usw. darf.
Und dieser DFB entscheidet über Leben und Sterben von Vereinen.
Und irgendwann muß man eben anfangen sich wirklich zu wehren. Immer nur nachgeben führt zur totalen Unterwerfung, selbst bei völlig
ungerechten "Urteilen" und/oder zum Totalverlust der Existenz. 
Und diese Gerichtsbarkeit außerhalb jeglicher staatlicher Ordnung führt eben auch zu Kollektivstrafen, bei denen jeder Jurist die Hände
über dem Kopf zusammenschlägt, da es so etwas eigentlich nicht gibt. Wenn dein Kumpel im Auto dem Nachbarn den...Finger zeigt,
dann wirst du wohl  kaum mit zur Verantwortung gezogen, nur weil du mit im Auto warst. 
Wenn die Firma XY einen öffentlichen Auftrag annimmt, obwohl sie finanziell dünn aufgestellt ist, dann ist dies völlig egal, solange sie nicht insolvent ist. 
Und all das kann der DFB mit seinen sogenannten Statuten aushebeln. Da paßt was nicht.
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Guerti,
was ist denn für dich Gerechtigkeit? Immer alles schlucken was der allmächtige DFB entscheidet, nur damit er uns wohlgesonnen ist? Mann könnte ja denken, dein Arbeitsplatz ist auf der Straße...

Das was Du oben anführst steht hier nicht im Zusammenhang. Hier ist eher schon eine Gesichtswahrung bei unverhältnismäßigen Urteilen angebracht. Auch das geben die Statuten her!
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Im Prinzip gebe ich dir durchaus recht, @MGN - aber ich glaube, der Zeitpunkt um gegen die Altherrenriege den Aufstand zu Proben ist denkbar ungünstig...
Wenn es nicht mal der Akki schafft, solch eine Hammer-Strafe vom BVB abzuwenden...
Ich resigniere da etwas - auf dem DFB kann der Druck nur aus der Gemeinschaft kommen -> und soweit ist man noch nicht; leider...
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"Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing."

Wir essen das Brot des DFB: Wir spielenin seiner Liga, wir nutzen ihre Schiedsrichter, wir nutzen das mediale Aufsehen, deren Regelwerk, deren Organisationsstruktur, ihre Förderprogramme, ...

Es ist doch völlig fraglos, dass diese Urteile nicht gerecht sind. So vieles ist nicht gerecht und viel schlimmer, als eine Geldstrafe oder ein Spiel vor leeren Rängen. Aber das soll ja keine Ethikdebatte werden.

Jetzt soll der RWE gegen den Verband aufbegehren. Meint ihr, der DFB lässt zu, dass sich ein Verein gegen seine Grundfeste aufbegehrt? Wisst ihr, welche Lawine da losgetreten werden könnte? Sorry, aber meint ihr nicht selbst, zu denken, dass es völlig naiv ist, dass wir da keine Retourkutsche bekommen?

Sorry, in diesem speziellen Fall brauche ich kein "Geschwister-Scholl-RWE", sondern einen, der den Sitzfleisch schnellstmöglich an die Wand bekommt.

Wenn euch das Gehabe des DFB so stört, dann gründet eine Facebookgruppe udn macht wächentliche Demonstrationen vor der DFB-Zentrale. Es ist eine ziemlich fragwürdige Einstellung, dem RWE vorzuwerfen, sich nicht zu wehren - zumindest meiner Meinung nach.


Ganz nebenbei: Vielleicht sollte man sich genauso engagiert gegen die Leute richten, die diese Strafen verursachen, nicht nur gegen die, die sie aussprechen.
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(14.03.2017, 10:25)Guerti schrieb: ...
Jetzt soll der RWE gegen den Verband aufbegehren.


Er soll nicht aufbegehren. Er soll einfach gegen ein unverhältnismäßiges Urteil seine möglichen Rechtsmittel nutzen! 
Du bringst hier schon wieder was durcheinander.



Ganz nebenbei: Vielleicht sollte man erst mal genauso engagiert die möglichen Täter ausfindig machen und benennen können, wie man Strafen ausspricht.
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Ja, meinst du, das "gegen ein unverhältnismäßiges Urteil seine möglichen Rechtsmittel nutzen" nimmt der DFB nicht als "Aufbegehren" wahr?
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@mgn und @guerti - mal als Diskussionsgrundlage

Zitat:RWE - Vereinsanwalt Jens Oehler erklärt DFB-Statuten

Aus Anlass des DFB-Urteils zu den Vorkommnissen nach dem Spiel gegen den FSV Frankfurt,erläutert unser Vereinsanwalt Jens Oehler hier einmal nach welchen Kriterien der DFB seine Strafen ausspricht. Da wir uns, wie hinlänglich bekannt, nichts mehr erlauben können, ohne dass dies zu noch erheblicheren Strafen als bisher führen würde, ist dies als Leitfaden sicher sehr hilfreich:

Grundsätzlich besteht folgende rechtliche Ausgangslage:

Der DFB, seine Mitgliedverbände und deren Mitgliedsvereine sowie die Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Funktionsträger und Einzelmitglieder haben sich in den DFB-Statuten zu den Grundsätzen der Ethik, Integrität, Loyalität, Solidarität und Fairness bekannt und sich dazu verpflichtet sfür die Einhaltung dieser Grundsätze und für Ordnung und Recht im Fußballsport zu sorgen.

Alle Formen unsportlichen Verhaltens dieses Personenkreises werden als sportliches Vergehen durch das DFB-Sportgericht geahndet.

Unsportliches Verhalten von Fans, Anhängern, oder auch nur Zuschauer kann vom DFB nicht direkt gegenüber diesen bestraft werden, weil sie nicht (zwingend) Mitglied des Vereins sind.

Da das Verhalten aber nicht sanktionslos bleiben soll, ordnet § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB an, dass der Verein für das Verhalten seiner Anhänger und Zuschauer verantwortlich ist.

Verhalten sich diese Personen unsportlich, dann haftet der Verein für deren Fehlverhalten und zwar unabhängig davon, ob ihm selbst an dem unsportlichen Verhalten ein eigenes individuelles Verschulden trifft oder nicht.

Welche Verhaltensweisen genau als unsportlich einzustufen sind, ist nur für bestimmte Fälle näher geregelt und obliegt im Übrigen der Wertung des DFB-Sportgerichts.

Immer als unsportliches Verhalten wird vom DFB-Sportgericht gewertet:

   jede Form von Gewalt gegen andere Zuschauer, Ordner oder die Polizei

   der Einsatz von Pyrotechnik oder sonstigen gefährlichen Stoffen

Konkret geregelte Fälle sind insbesondere

- Politisches, extremistisches, obszön anstößiges oder provokativ beleidigendes Verhalten. (Geldstrafe bis zu 250 T€)

- Verletzung der Menschenwürde einer Person oder Gruppe durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug auf Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung

oder

anderes rassistisches und/oder menschenverachtendes Verhalten (Mindestgeldstrafe ab 18 T€)

Unter diese Vorschrift fallen die „Klassiker“ der letzten Spiele in den Stadien

   der „Stinkefinger“ von Ancelotti
   „Burnout Ralle: Häng dich auf“
   „Freu Dich Mateschitz“
   Affengeräusche / Bananenwürfe mit Bezug auf einen farbigen Spieler
   "Ziegner, Du Zigeuner!" (gegen den früheren CZJ-Spieler Torsten Ziegner)
   „Juden Jena“
   „***** DFB“

Die vorgenannten Fälle setzen nach der Rechtsprechung des DFB-Sportgerichts nicht voraus, dass der Betroffene, ein größerer Kreis anderer Zuschauer oder die Öffentlichkeit die Äußerung oder das Verhalten wahrgenommen hat. Dies ist allenfalls bei Bemessung der Höhe der Strafe zu berücksichtigen.

Daher wurde neben den „Juden Jena“ Rufen einiger Zuschauer auch das Affengeräusch eines einzelnen Zuschauers in Richtung des farbigen FSV-Spielers vom DFB-Sportgericht bestraft, obwohl dies keiner der Beteiligten gehört hat. Allerdings war es auf einer privaten Videoaufzeichnung zu hören, die zum DFB gelangt ist.

Der DFB geht bei der konkreten Strafzumessung davon aus, dass der Verein die Geldstrafe vom Täter auf dem Zivilrechtsweg als Schadenersatz einklagt und erstattet bekommt, also die Strafe letztlich wirtschaftlich nur den Täter trifft. Er setzt die Geldstraße daher so hoch an, dass sie auch eine abschreckende Wirkung für den Täter und für andere Zuschauer hat.

Kann der konkrete Täter von der Polizei oder dem Verein nicht ermittelt werden oder wird er ermittelt, ist aber vermögenslos und daher nicht in der Lage, dem Verein die Geldstrafe des DFB zu ersetzen, dann bleibt der Verein auf seinem Schaden sitzen.

Aus Sicht des FC Rot-Weiß Erfurt appellieren wir an alle Fans und andere Zuschauer, sich im Stadion entsprechend den Regeln zu verhalten, um Schaden vom Verein fernzuhalten.

Gleichzeitig wird der Verein konsequent gegen Zuschauer vorgehen, die diese Regeln missachten und neben den sonstigen Möglichkeiten des Hausrechts die Täter zivilrechtlich auf Schadenersatz in Anspruch nehmen.

An dieser Stelle aber unser Dank an alle Zuschauer des gestrigen Abends. Es war eine stimmungsvolle und friedliche Unterstützung unserer Mannschaft, die dies mit weiteren drei Punkten auch dem Publikum gegenüber belohnen konnte.
15.03.2017

Quelle: RWE - HP
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ist trotzdem Unrecht was da gesprochen wird. Egal wie man es versucht zu legitimieren.
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